Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 118

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil sind jederzeit vom Gericht zu berichtigen.

(2) Über die Berichtigung kann ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden werden. Der Berichtigungsbeschluß wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Ist das Urteil elektronisch abgefasst, ist auch der Beschluss elektronisch abzufassen und mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

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04.08.2016 17:12

Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
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(1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse. (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung
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published on 07.01.2024 14:18

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das bloße Betreten eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zur Überstellung eines ausreisepflichtigen Auslä
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das bloße Betreten eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zur Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG darstellt. Dies betraf einen Fall, in dem ein Asylbewerber gegen das nächtliche Betreten seines Zimmers durch die Polizei während seiner Überstellung nach Italien im Juni 2018 geklagt hatte. Das Gericht argumentierte, dass es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelte und das Betreten keine Durchsuchung war, da keine gezielte Suche nach etwas Verborgenem stattfand.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 31.01.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 11/10 vom 31. Januar 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. R
published on 16.02.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 58/09 vom 16. Februar 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr.
published on 04.01.2017 00:00

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Gründe Der Senat versteht das Schreiben der anwaltlich nicht vertr
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