Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 118
(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil sind jederzeit vom Gericht zu berichtigen.
(2) Über die Berichtigung kann ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden werden. Der Berichtigungsbeschluß wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Ist das Urteil elektronisch abgefasst, ist auch der Beschluss elektronisch abzufassen und mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Anwälte | § 118 VwGO
1 relevante Anwälte
1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt
für Öffentliches Recht
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
AgrarrechtBeamten-, Dienst- und WehrrechtStaatshaftungs-, AmtshaftungsrechtUmweltrechtVerfassungsrechtVergaberecht 1 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Referenzen - Veröffentlichungen | § 118 VwGO
Artikel schreiben1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 118 VwGO.
1 Artikel zitieren § 118 VwGO.
Verwaltungsrecht: Zum Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge
04.08.2016
Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
Referenzen - Gesetze | § 118 VwGO
§ 118 VwGO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 118 VwGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 122
(1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse.
(2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung
109 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 118 VwGO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2012 - EnVR 11/10
bei uns veröffentlicht am 31.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 11/10 vom 31. Januar 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. R
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - EnVR 58/09
bei uns veröffentlicht am 16.02.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 58/09 vom 16. Februar 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2017 - 9 ZB 17.2
bei uns veröffentlicht am 04.01.2017
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Gründe
Der Senat versteht das Schreiben der anwaltlich nicht vertr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 3 C 16.1639, 3 C 16.1820
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Die Verwaltungsstreitsachen 3 C 16.1639 und 3 C 16.1820 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Auf die Beschwerden des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgericht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Dez. 2016 - 9 CE 16.2015
bei uns veröffentlicht am 30.12.2016
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. August 2016 wird abgelehnt.
Gründe
I. Die Antragstellerin
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2014 - 10 C 13.2197
bei uns veröffentlicht am 17.01.2014
Tenor
I. Dem Antragsgegner wird Prozesskostenhilfe bewilligt.
II. Soweit der Antragsgegner die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt hat, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 10 C 14.69 fortgeführt.
Gründ
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2017 - 9 CE 17.25
bei uns veröffentlicht am 17.02.2017
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. November 2016 wird abgelehnt.
Gründe
Der Senat legt das al
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 9 ZB 17.204
bei uns veröffentlicht am 07.02.2017
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
1. Mit dem am 24. Januar 2017 beim Verwaltungsgericht eingegangenen Schreiben haben die anwaltlich nicht vertretenen Kläger „
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2017 - 22 B 13.1358
bei uns veröffentlicht am 13.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Ergänzung der Kostenentscheidung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 - (Nr. III des Urteilstenors) um eine Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Juli 2019 - W 5 S 19.597
bei uns veröffentlicht am 15.07.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Aufwendungen selbst.
III. Der Streitwert wird auf 6.250,00 EUR festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 20 ZB 19.31553
bei uns veröffentlicht am 25.06.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2016 - 22 CS 16.1682
bei uns veröffentlicht am 01.12.2016
Tenor
I.
Der Freistaat Bayern wird zum Verfahren beigeladen.
II.
Das Rubrum des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. August 2016 wird dahingehend berichtigt, dass diejenige Beteiligte, welc
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Aug. 2016 - L 2 U 110/16 B
bei uns veröffentlicht am 29.08.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 10.03.2016 aufgehoben.
Gründe
I. Die Klägerin machte als Unfallversicherungsträger im Verfahren vor dem Sozialgericht München (
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2014 - 10 CS 12.2561
bei uns veröffentlicht am 18.09.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Juli 2014 - 3 K 13.607
bei uns veröffentlicht am 10.07.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg - Amt für Kinder, Jugend und Familie - vom 14. Juni 2013 wird in Ziffer 1 insoweit aufgehoben, als für die Unterbringung von A. H. für die Zeit vom 25. Januar 2012 bis 4. September
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 K 13.599
bei uns veröffentlicht am 22.07.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2014 - 3 ZB 14.454
bei uns veröffentlicht am 27.08.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründ
Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - RN 12 K 17.32331
bei uns veröffentlicht am 27.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Juli 2014 - M 22 K 13.4606
bei uns veröffentlicht am 03.07.2014
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 14 ZB 18.626
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 55,68 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2017 - 9 CS 17.1139
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.
Gründe
I.
Di
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2017 - 9 CS 17.1137
bei uns veröffentlicht am 16.08.2017
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.215) wird abgelehnt.
Gründe
I.
Di
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2016 - 9 CE 16.523
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 23. Februar 2016, mit dem der Antrag der Antragstellerin im Verfahren des einstweilig
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2017 - 9 CS 17.1138
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Antragstelleri
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Mai 2014 - 23 S 14.226
bei uns veröffentlicht am 27.05.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der in der Geschäftsstelle niedergelegte Tenor des Beschlusses wird in Nr. II hiermit insofern berichtigt, als die dortige
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 10. Juli 2014 - W 4 S 14.613
bei uns veröffentlicht am 10.07.2014
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. Juli 2014 gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamts W. vom 26. September 2013, für den das Landratsamt W. mit Bescheid vom 1. Juli 2014 die sofortige
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - 5 ZB 17.2581
bei uns veröffentlicht am 23.04.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Bayerischen Verwa
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Nov. 2014 - W 6 K 13.384
bei uns veröffentlicht am 19.11.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamts M. vom 18. April 2012 wird in Ziffern I. - IV. aufgehoben, soweit dem Kläger die Fahrschulerlaubnis vom 11. Juli 1995 widerrufen wurde. Ziffer VI. des Bescheids vom 18. April 2012 wird aufgehoben,
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. März 2018 - Au 8 S 17.1698
bei uns veröffentlicht am 09.03.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der am 20. Oktober 2017 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Nr. 4.13 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 22. September 2017 wird wiederhergestellt, soweit die Beseitigung des Geldautomaten an
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 13a B 17.31116
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2018 - M 1 K 18.1185
bei uns veröffentlicht am 11.12.2018
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in Bezug auf Nr. 3 des Bescheids vom 19. Februar 2018 in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Das Urteil wird insofern im Wege der Berichtigung ergänzt.
II. D
Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Mai 2016 - M 8 K 14.2086
bei uns veröffentlicht am 03.05.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 28. April 2014 verpflichtet, die mit dem Antrag vom 2. April 2014 beantragte Vorbescheidsfrage 1 positiv zu beantworten.
II.
Die Beklagte wird weiterhin verpflichte
Verwaltungsgericht Regensburg Berichtigungsbeschluss, 01. Sept. 2017 - RN 11 K 17.80
bei uns veröffentlicht am 01.09.2017
Tenor
Der 2. und 3. Absatz auf Seite 3 des Urteils vom 26.07.2017, Az. RN 11 K 17.80, werden berichtigt und erhalten folgende Fassung:
Mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 14.6.2017 beschränkte die Klägerin ihr Klagebegehre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. März 2014 - 2 M 13.1730
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
Tenor
I.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2013 wird dahingehend berichtigt, als in Ziffer I. die Worte „€ 6.616,95 (i. W. sechsta
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Berichtigungsbeschluss, 19. Dez. 2018 - 20 N 16.546
bei uns veröffentlicht am 19.12.2018
Tenor
Das Urteil vom 27. September 2018 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Auf Seite 4 muss es in Randnummer 6 statt „vom 15. März 2015“ heißen „vom 23. März 2015“.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2014 - 7 C 13.2493
bei uns veröffentlicht am 03.03.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Gründe
Die Beschwerde hat keinen E
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2017 - 3 ZB 15.2469
bei uns veröffentlicht am 08.05.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.399,84 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2018 - M 1 K 18.2483
bei uns veröffentlicht am 09.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2) zu tragen.
Die Beigeladene zu 1) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbs
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Juli 2017 - B 1 K 17.31991
bei uns veröffentlicht am 26.07.2017
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Der Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kl
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2017 - 9 ZB 16.2601
bei uns veröffentlicht am 31.03.2017
Tenor
I. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
IV.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. März 2017 - M 9 K 15.3863
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
Tenor
I. Der Tenor des Urteils vom 25. Januar 2017 wird durch folgende Ziffer IV. ergänzt:
„Die Berufung wird zugelassen.“
II. Die Rechtsmittelbelehrungdes Urteils, wonach die Zulassung der Berufung beantragt w
Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Okt. 2016 - M 8 K 15.3329
bei uns veröffentlicht am 24.10.2016
Tenor
I. Soweit die Beteiligten die Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
II. Unter Aufhebung des negativen Vorbescheids vom 7. Juli 2015 wird die Beklagte verpflichtet, die mit dem Vorbescheidsan
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 10 ZB 17.1993
bei uns veröffentlicht am 12.12.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. August 2017
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2017 - 3 C 16.1094
bei uns veröffentlicht am 20.03.2017
Tenor
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27. April 2016 wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
1. Das Ve
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - 8 C 18.260
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird verworfen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. Januar 2018, mit
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Dez. 2018 - 4 A 3763/18.A
bei uns veröffentlicht am 20.12.2018
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 18.12.2018 – 4 A 3763/18.A – wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung berichtigt.
Unter vollständiger Ersetzung des letzten Satzes des Beschlusses wird die Rechtsmittelbelehrung wie folgt
Verwaltungsgericht Ansbach Berichtigungsbeschluss, 23. Juli 2018 - AN 17 K 16.01925
bei uns veröffentlicht am 23.07.2018
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Juli 2018 wird im Tenor Ziffer 2 dahingehende korrigiert, dass dieser heißt:
"Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.“
Gründe
Mit Urteil des Verwalt
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17
bei uns veröffentlicht am 29.05.2018
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Apr. 2018 - 4 A 522/17
bei uns veröffentlicht am 17.04.2018
Tatbestand
1
Das Gericht nimmt hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung zunächst auf die Feststellungen in dem angefochtenen Bescheid vom 15.11.2016 Bezug und sieht insoweit gemäß § 77 Abs. 2 AsylG von einer eigenen Darstellung ab. Ergänzend ist a
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 22. März 2018 - 9 K 2588/15
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 17.02.2015 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 04.05.2015 verpflichtet,unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über den baurechtlichen Antrag vom