Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.
Referenzen - Gesetze |
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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 169
(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihre
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171a
Die Öffentlichkeit kann für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Straf
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Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2016 - M 8 S 15.5326
bei uns veröffentlicht am 26.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Nach Beschwerden anderer M
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811
bei uns veröffentlicht am 08.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache kei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 15 ZB 17.30545
bei uns veröffentlicht am 08.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
I.
Mit Bescheid vom 23. Januar 2015 (Geschäftszeichen 5791077-1-144) leh
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 3 M 18.32276
bei uns veröffentlicht am 04.02.2019
Tenor
Die Dolmetschervergütung der Antragstellerin für die Dolmetschertätigkeit in der mündlichen Verhandlung der 3. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg am 19. Juli 2018 wird auf 651,64 EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2017 - 5 ZB 17.31569
bei uns veröffentlicht am 04.12.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
1. Der Antrag auf Zulassung der Be
Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. März 2015 - M 2 S7 15.50325
bei uns veröffentlicht am 31.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volks- und yezidischer Reli
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Aug. 2017 - Au 3 K 16.32597
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger ist pakistanischer Staatsangehöriger aus der Provinz * und Angehöriger der Ahmadiyya-Glaubensgemein
Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - RN 12 K 17.32331
bei uns veröffentlicht am 27.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Feb. 2016 - M 24 K 15.31419
bei uns veröffentlicht am 08.02.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag der Kläger vom ... Dezember 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283
bei uns veröffentlicht am 27.01.2016
Tenor
I.
Die Verfahren 3 CS 15.2283 und 3 ZB 15.2401 werden zu gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
III.
Der Antrag a
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Jan. 2018 - W 2 K 16.31274
bei uns veröffentlicht am 11.01.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Aug. 2017 - 15 ZB 17.30494
bei uns veröffentlicht am 08.08.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamt
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - W 8 K 18.30255
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist iranischer Staatsangehöriger, der seinen Asylantra
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 13a B 17.31116
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2016 - M 24 K 15.31424
bei uns veröffentlicht am 23.05.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers vom 23. Oktober 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2016 - M 24 K 16.30277
bei uns veröffentlicht am 23.05.2016
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den in Griechenland gestellten und von der Beklagten mit Erklärung vom 30. Januar 2015 übernommenen Asylantrag der Kläger bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Apr. 2017 - M 17 K 16.35539
bei uns veröffentlicht am 11.04.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, nach eigenen Angaben afghanischer Staatsangehöriger vom Volk der Paschtunen und sunnitisch
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2017 - M 6 K 17.31009
bei uns veröffentlicht am 12.12.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist eigenen Angaben zufolge e
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Apr. 2016 - M 24 K 16.1453
bei uns veröffentlicht am 29.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.31693
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 22. Juli 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kosten
Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. März 2015 - M 3 E 14.4625
bei uns veröffentlicht am 02.03.2015
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf € 2.500,00 festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin bege
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Juli 2017 - B 1 K 17.31991
bei uns veröffentlicht am 26.07.2017
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Der Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kl
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.31933
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 14. Oktober 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.32322
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 23. Mai 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostene
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.32506
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, über die Asylanträge der Antrags-/Klageparteien bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 11 K 16.31352
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 14. November 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Ko
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.30254
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 12. Februar 2015 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
II
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2017 - M 17 K 16.34865
bei uns veröffentlicht am 27.03.2017
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2018 - 6 B 17.31442
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. August 2017 – Au 3 K 16.32597 – wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Geric
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Aug. 2018 - 1 C 6/18
bei uns veröffentlicht am 29.08.2018
Tatbestand
1
Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger, der nach eigenen Angaben neben "Paschtu" ein wenig "Farsi" und "Englisch" spricht. Er wendet sic
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 1 Bf 32/17.A
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 3. Februar 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Berufun
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 1 Bf 92/17.A
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. März 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Berufung
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Apr. 2018 - 4 A 522/17
bei uns veröffentlicht am 17.04.2018
Tatbestand
1
Das Gericht nimmt hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung zunächst auf die Feststellungen in dem angefochtenen Bescheid vom 15.11.2016 Bezug und sieht insoweit gemäß § 77 Abs. 2 AsylG von einer eigenen Darstellung ab. Ergänzend ist a
Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 07. Feb. 2018 - 3 A 1089/17 As HGW
bei uns veröffentlicht am 07.02.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betra
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - 6 BN 2/17
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Gründe
1
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben mit ihrer Beschwerde die Zulassungsgründe der
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - 6 BN 1/17
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Gründe
1
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben mit ihrer Beschwerde die Zulassungsgründe der
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Nov. 2017 - 1 LA 68/17
bei uns veröffentlicht am 16.11.2017
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 5. Kammer, Einzelrichterin - vom 12. September 2017 sowie der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werd
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Nov. 2017 - 4 B 23/17
bei uns veröffentlicht am 13.11.2017
Gründe
1
Der Kläger wendet sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Wohngebäuden und einer Tiefgarage.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Sept. 2017 - 2 L 23/16
bei uns veröffentlicht am 15.09.2017
Gründe
I.
1
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass es sich bei einem über ihre Grundstücke verlaufenden Weg nicht um einen öffentlichen Weg handelt.
2
Die Klägerin ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung A-Stadt, Flur A, Flurstück
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 23. Juni 2017 - 2 B 603/17
bei uns veröffentlicht am 23.06.2017
Gründe
I.
1
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 21.12.2016 und vom 17.05.2017.
2
Er ist nach eigenen Angaben am 02.09.1987 in Bissau in Guinea-Bissau gebo
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 02. Juni 2017 - 13 A 142/17
bei uns veröffentlicht am 02.06.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 23. Mai 2017 - 8 B 223/17
bei uns veröffentlicht am 23.05.2017
Gründe
1
Der nach eigenen Angaben aus Somalia stammende Antragsteller wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.04.2017, mit welchem der Asylantrag des Antragstellers gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 2 Asy
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2017 - A 9 S 333/17
bei uns veröffentlicht am 18.04.2017
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. September 2016 - A 5 K 5074/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2017 - 4 L 93/16
bei uns veröffentlicht am 31.03.2017
Gründe
1
Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem die Klägerin ihre in erster Instanz erfolglose Klage weiterverfolgt, den Abrechnungsbescheid des Beklagten vom 23. Januar 2014 aufzuheben, ist erfolglos.
2
Die geltend gemachten Zulassungsg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. März 2017 - A 12 S 338/17
bei uns veröffentlicht am 10.03.2017
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Dezember 2016 - A 5 K 4178/14 - wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Gründe
Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 4 AE 94/17
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 3. Januar 2017 (4 A 93/17) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. November 2016 anzuordnen, wird abgelehnt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die.
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2016 - 17 K 3177/15.A
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläg
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2016 - 17 K 7566/15.A
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläg
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 23. Sept. 2016 - A 1 K 2611/16
bei uns veröffentlicht am 23.09.2016
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzuführen und über den von ihm gestellten Asylantrag zu entscheiden.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger begehrt eine B