Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55

§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 169


(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihre

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171a


Die Öffentlichkeit kann für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Straf

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65 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2016 - M 8 S 15.5326

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Nach Beschwerden anderer M

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache kei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 15 ZB 17.30545

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Mit Bescheid vom 23. Januar 2015 (Geschäftszeichen 5791077-1-144) leh

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 3 M 18.32276

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor Die Dolmetschervergütung der Antragstellerin für die Dolmetschertätigkeit in der mündlichen Verhandlung der 3. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg am 19. Juli 2018 wird auf 651,64 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2017 - 5 ZB 17.31569

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Antrag auf Zulassung der Be

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. März 2015 - M 2 S7 15.50325

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller ist irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volks- und yezidischer Reli

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Aug. 2017 - Au 3 K 16.32597

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist pakistanischer Staatsangehöriger aus der Provinz * und Angehöriger der Ahmadiyya-Glaubensgemein

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - RN 12 K 17.32331

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Feb. 2016 - M 24 K 15.31419

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag der Kläger vom ... Dezember 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Verfahren 3 CS 15.2283 und 3 ZB 15.2401 werden zu gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. III. Der Antrag a

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Jan. 2018 - W 2 K 16.31274

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Aug. 2017 - 15 ZB 17.30494

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamt

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - W 8 K 18.30255

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger ist iranischer Staatsangehöriger, der seinen Asylantra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 13a B 17.31116

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2016 - M 24 K 15.31424

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers vom 23. Oktober 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2016 - M 24 K 16.30277

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den in Griechenland gestellten und von der Beklagten mit Erklärung vom 30. Januar 2015 übernommenen Asylantrag der Kläger bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Apr. 2017 - M 17 K 16.35539

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, nach eigenen Angaben afghanischer Staatsangehöriger vom Volk der Paschtunen und sunnitisch

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2017 - M 6 K 17.31009

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist eigenen Angaben zufolge e

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Apr. 2016 - M 24 K 16.1453

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.31693

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 22. Juli 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. März 2015 - M 3 E 14.4625

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf € 2.500,00 festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin bege

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Juli 2017 - B 1 K 17.31991

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kl

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.31933

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 14. Oktober 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. I

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.32322

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 23. Mai 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostene

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.32506

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Asylanträge der Antrags-/Klageparteien bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 11 K 16.31352

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 14. November 2014 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Ko

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 11 K 16.30254

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag vom 12. Februar 2015 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2017 - M 17 K 16.34865

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2018 - 6 B 17.31442

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. August 2017 – Au 3 K 16.32597 – wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Geric

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Aug. 2018 - 1 C 6/18

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger, der nach eigenen Angaben neben "Paschtu" ein wenig "Farsi" und "Englisch" spricht. Er wendet sic

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 1 Bf 32/17.A

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 3. Februar 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Berufun

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 1 Bf 92/17.A

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. März 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Berufung

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Apr. 2018 - 4 A 522/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tatbestand 1 Das Gericht nimmt hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung zunächst auf die Feststellungen in dem angefochtenen Bescheid vom 15.11.2016 Bezug und sieht insoweit gemäß § 77 Abs. 2 AsylG von einer eigenen Darstellung ab. Ergänzend ist a

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 07. Feb. 2018 - 3 A 1089/17 As HGW

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betra

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - 6 BN 2/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben mit ihrer Beschwerde die Zulassungsgründe der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - 6 BN 1/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben mit ihrer Beschwerde die Zulassungsgründe der

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Nov. 2017 - 1 LA 68/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 5. Kammer, Einzelrichterin - vom 12. September 2017 sowie der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werd

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Nov. 2017 - 4 B 23/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Wohngebäuden und einer Tiefgarage.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Sept. 2017 - 2 L 23/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Gründe I. 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass es sich bei einem über ihre Grundstücke verlaufenden Weg nicht um einen öffentlichen Weg handelt. 2 Die Klägerin ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung A-Stadt, Flur A, Flurstück

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 23. Juni 2017 - 2 B 603/17

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 21.12.2016 und vom 17.05.2017. 2 Er ist nach eigenen Angaben am 02.09.1987 in Bissau in Guinea-Bissau gebo

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 02. Juni 2017 - 13 A 142/17

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 23. Mai 2017 - 8 B 223/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Gründe 1 Der nach eigenen Angaben aus Somalia stammende Antragsteller wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.04.2017, mit welchem der Asylantrag des Antragstellers gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 2 Asy

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2017 - A 9 S 333/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. September 2016 - A 5 K 5074/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2017 - 4 L 93/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem die Klägerin ihre in erster Instanz erfolglose Klage weiterverfolgt, den Abrechnungsbescheid des Beklagten vom 23. Januar 2014 aufzuheben, ist erfolglos. 2 Die geltend gemachten Zulassungsg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. März 2017 - A 12 S 338/17

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Dezember 2016 - A 5 K 4178/14 - wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 4 AE 94/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 3. Januar 2017 (4 A 93/17) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. November 2016 anzuordnen, wird abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2016 - 17 K 3177/15.A

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2016 - 17 K 7566/15.A

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläg

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 23. Sept. 2016 - A 1 K 2611/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzuführen und über den von ihm gestellten Asylantrag zu entscheiden.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine B