Arzneimittelrecht
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Arzneimittelrecht
Durch das Arzneimittelrecht wird eine ordnungsgemäße Versorgung von Menschen und Tieren mit Arzneimitteln gewährleistet. Dabei geht es insb. nicht nur um die Herstellung von Arzneimitteln, sondern auch um die Zulassung, Qualitätssicherheit, Registrierung sowie um die Abgabe und Werbung für Arzneimittel.
Rechtsgrunglagen des Arzneimittelrechts sind vor allem das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Das Arzneimittelgesetz besteht also aus einer Reihe von Gesetzen sowie einer Reihe von Verordnungen, die sowohl auf nationaler und europäischer Ebene Anwendung finden.
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