Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 107

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

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published on 28/06/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Hinsichtlich des Tatbestandes wi
published on 10/07/2019 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
published on 26/10/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
published on 02/05/2018 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfüg
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