Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 45

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 45
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Das Verwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offensteht.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

96 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 07/04/2016 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers wird verworfen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I.Mit der über seinen Prozessbevollmächtigten am 29. März 2016 unmittelbar beim Bayerischen Verwaltungsge
published on 10/10/2017 00:00

Tenor I. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über den Rechtsstreit sachlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen. Gründe D
published on 10/10/2017 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag des Antragsge
published on 11/02/2015 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der DB Fernverkehr AG vom 26. April 2012 verpflichtet, dem Kläger eine Jahresabschlussleistung (JAL) für die Monate Juni bis Dezember 2011 in Höhe von 4.027,80 EUR zu zahlen. 2.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.