Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 63

Beteiligte am Verfahren sind

1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene (§ 65),
4.
der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 20 Gerichtlicher Rechtsschutz


(1) Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes über Rechte gemäß Artikel 78 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU)2016/679sowie § 61 ist der Verwaltungsrechtsweg ge
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 65


(1) Das Gericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. (2) Sind

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105 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2019 - III ZR 67/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 67/18 Verkündet am: 18. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja MRK Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2008 - III ZR 76/07

bei uns veröffentlicht am 07.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 76/07 Verkündet am: 7. Februar 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 426 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2008 - III ZR 38/07

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 38/07 Verkündet am: 12. Juni 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 252, 839 D; H

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2015 - M 2 K 15.31244

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft dieses Urteils mitzuteilen, bis wann voraussichtlich über ihren Asylantrag entschieden wird. II. Die Beklagte hat die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 14.705

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Dez. 2016 - M 2 K 16.30949

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2015 - 10 CS 15.613

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Aug. 2018 - M 29 K 17.43939

bei uns veröffentlicht am 10.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist nach eigenen Angaben mali

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2019 - 10 CE 19.650

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2018 - M 24 K 16.31896

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 31. Mai 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflicht

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2016 - M 24 K 16.31815

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Nov. 2016 - M 24 K 16.31338

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Mai 2016 wird in den Nrn. 3, 4, 5und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird ve

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2016 - M 2 K 15.31657

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Dezember 2015 wird in Ziffern 3. und 4. aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Di

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2016 - M 2 K 15.31248

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass beim Kläger die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Albaniens vorliegen. Der Bescheid des Bundesamts ... vom 14. September 2015 wird in den Nrn. 4, 5

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 24 K 16.50153

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 24 K 15.50812

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Juli 2014, dem Kläger am 23. September 2015 zugestellt, Geschäftszeichen: ..., wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tra

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 24 K 15.50809

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... September 2015, Geschäftszeichen ..., wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 06. Nov. 2015 - M 2 K 15.31217

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 5 C 18.2513

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Oktober 2018 wird die Beiladungsbewerberin gemäß § 65 Abs. 1 VwGO zum Verfahren beigeladen, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung b

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Sept. 2017 - M 1 K 16.50376

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Dezember 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Jan. 2014 - M 5 E 13.4235

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Zum Verfahren wird ..., beigeladen. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. IV. Der Str

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2016 - 21 C 16.30043

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Der Rechtsstreit wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dem Senat übertragen. II. Die Beschwerde wird verworfen. III. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Januar 201

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 2 K 15.50205

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 30. Januar 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Feb. 2016 - M 24 K 15.31419

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag der Kläger vom ... Dezember 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Jan. 2018 - W 6 M 17.1407

bei uns veröffentlicht am 04.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. 1. Mit seiner am 2. Februar 2017 erhobenen Klage (W 6 K 17.118) be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - 10 CS 16.64

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2016 - M 24 K 16.50512

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Juli 2016, Geschäftszeichen: ... wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. März 2017 - M 2 K 16.33065

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2018 - 22 C 18.1163

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Am 24. November 2017 erhob der Kläger durch seine damaligen anwaltlichen Bevollmächtigten vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen eine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2014 - 11 CS 14.2202

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. September 2014 wir

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Feb. 2016 - W 1 S 15.1128

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.151,95 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... gebor

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2016 - M 24 K 16.50509

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5.Juli 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Sept. 2016 - M 24 K 16.50491

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Juni 2016, Geschäftszeichen: ... wird aufgehoben. III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentscheid

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Sept. 2016 - M 24 K 16.50482

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juni 2016, Geschäftszeichen: 6422031-232, wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Kosten des Verfahrens haben der Kläge

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2016 - M 24 K 16.31890

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass bei den Klägern die Voraussetzungen des § 60 A

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2016 - M 24 K 16.31812

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verp

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Mai 2016 - M 17 M 15.3478

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Verfahren M 17 M 15.3815 und M 17 M 15.3478 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Juli 2015 (M 17 M 15.3478) und der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2. August

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - 5 C 17.2208

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juli 2017 in der Gestalt des Beschlusses vom 26. September 2017 wird aufgehoben. II. Soweit der Zeugin außergerichtliche Aufwendungen entstanden sind, fallen diese der

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2018 - M 26 K 17.70247

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2018 - M 26 K 17.46955

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2018 - M 26 K 17.48859

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Mai 2018 - M 26 K 17.35154

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegun

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Feb. 2018 - M 24 K 17.30469

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2017 - 8 ZB 17.1096

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - wird aufgehoben. Gründe Die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - ist gesetzwidrig. Sie verstößt geg

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2018 - M 26 K 17.42823

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - M 2 K 15.50211

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2016 - M 24 K 15.31424

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers vom 23. Oktober 2013 bis spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Sept. 2017 - M 24 K 16.34946

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2016 - M 24 K 16.50141

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Februar 2016, Geschäftszeichen: …- …, wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsche

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Dez. 2016 - M 24 K 14.31132

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

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(1) Das Gericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. (2) Sind an dem...
(1) Das Gericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. (2) Sind an dem...