§ 87a VwGO
(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht, 1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens; 2. bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; 3. bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; 4. über den Streitwert; 5. über Kosten; 6. über die Beiladung.
(2) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle der Kammer oder des Senats entscheiden.
(3) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.
Passende Werkzeuge
- Verwaltungsverfahren & BehördenVerwaltungsgericht zuständig? § 40 VwGO, die Sonderzuweisungen und § 52 VwGOStreit mit einer Behörde: Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht oder doch das Zivilgericht? Diese App prüft zuerst die ausdrücklichen Zuweisungen (§ 51 SGG, § 33 FGO, § 40 Abs. 2 VwGO, Beamtenverhältnis), dann den ersten Rechtszug (§§ 45, 47, 48, 50 VwGO) und nennt nach § 52 VwGO, in welchem Bezirk das Verwaltungsgericht liegen muss.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- VerkehrsrechtWiderspruch gegen den Kostenbescheid: muss ich trotzdem zahlen? (§ 80 VwGO)Nein, der Widerspruch hält die Zahlung nicht auf: § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO nimmt die aufschiebende Wirkung bei „öffentlichen Abgaben und Kosten“ wieder weg — Abschleppgebühren gehören dazu. Der Check zeigt den Weg, der sie doch anhält, und die Reihenfolge, die § 80 Abs. 6 VwGO zwingend vorschreibt.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.