Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 74

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, so muß die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden.

(2) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist.

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(1) Die Disziplinarklage ist schriftlich zu erheben. Die Klageschrift muss den persönlichen und beruflichen Werdegang des Beamten, den bisherigen Gang des Disziplinarverfahrens, die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, und die anderen
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(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob
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published on 08.01.2024 16:54

In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören
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In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören Personenfeststellung, Betreten und Durchsuchen des Zimmers, Durchsuchen der Person sowie Festsetzen unter Anlegen von Einmal-Handschließen am 03.05.2018. Ebenso wurde das Einbehalten des Geldbeutels am 20.06.2018 im Rahmen der Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Die vollständigen Urteilsgründe liegen vor, und das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Die Beteiligten haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen, nach Zustellung des Urteils.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht sich zur Sache geäußert. Lesen Sie das Urteil bei Ra.de.

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published on 07.01.2024 13:26

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksichtigung anderer vorliegender Erkenntnisse und Dokumente nicht rechtmäßig ist. 

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

published on 26.11.2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 90/04 Verkündet am: 26. November 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
published on 30.06.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 234/10 vom 30. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Räntsch,
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(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...