Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80b

(1) Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage endet mit der Unanfechtbarkeit oder, wenn die Anfechtungsklage im ersten Rechtszug abgewiesen worden ist, drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die abweisende Entscheidung gegebenen Rechtsmittels. Dies gilt auch, wenn die Vollziehung durch die Behörde ausgesetzt oder die aufschiebende Wirkung durch das Gericht wiederhergestellt oder angeordnet worden ist, es sei denn, die Behörde hat die Vollziehung bis zur Unanfechtbarkeit ausgesetzt.

(2) Das Rechtsmittelgericht kann auf Antrag anordnen, daß die aufschiebende Wirkung fortdauert.

(3) § 80 Abs. 5 bis 8 und die §§ 80a und 80c gelten entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes


(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1. über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn keine Festgebühren bestimmt sind, und auf Erlas

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Der Anwaltsgerichtshof steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 112e bleibt unb

Bundesnotarordnung - BNotO | § 111b Verfahrensvorschriften


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Das Oberlandesgericht steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 111d bleibt unbe

Patentanwaltsordnung - PatAnwO | § 94b Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Das Oberlandesgericht steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 94d bleibt unber
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80


(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80a


(1) Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt ein, kann die Behörde 1. auf Antrag des Begünstigten nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 die sofortige Vollziehung anordnen,2. auf Ant

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94 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2014 - 10 ZB 14.1475

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 ZB 14.1475 und 10 AS 14.1479 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Mai 2014 wird zugelassen, soweit da

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 10. Juni 2016 - Au 3 S 15.1291

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der dem Beigeladenen erteilten Genehmigung für den Betrieb der Linie 790 (Nr. 4 des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 4.3.2015) und der Aufhebung der dem Antragsteller ert

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 22 AS 16.2421

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 22. April 2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2019 - 22 B 16.1447

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens 8 C 2.15 zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 03. Nov. 2014 - RN 5 S 14.1635

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 80.000,- € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstell

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Sept. 2017 - M 6 S 17.3156

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 198,99 € festgesetzt. Gründe I. Mit Schriftsatz vom …

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 12. März 2015 - RN 5 S 14.2005

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamtes ... vom 3.11.2014 (Geschäftszeichen 30-5142.15/st) wird wiederhergestellt, soweit sich die Klage gegen die Nrn. 1a), 1c) und 1d) sowi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2016 - 10 B 13.1446

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Das Berufungsverfahren wird ausgesetzt, bis (rechts- bzw. bestandskräftig) feststeht, ob der Kläger Flüchtling im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 1 AufenthG) ist. Gründe Gemäß § 94 VwGO kann das G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 22 CS 16.2101

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2018 - 22 B 17.2245

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. März 2017 wird abgeändert. II. Aus dem Bescheid der Beklagten vom 7. März 2016 werden aufgehoben 1. die Nummer 2; 2. die Nummer 6 insofern, als in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - 3 AS 14.1352

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor I. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2013 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2016 - 21 AS 16.117

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag der Klägerin, die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80b Abs. 2 VwGO anzuordnen, wird vom Verfahren 21 ZB 15.2074 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 21 AS 16.117 fortgeführt. II. Der Antrag wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2016 - 3 B 14.1487

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 14.1487 Im Namen des Volkes Urteil vom 13. Januar 2016 (VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Januar 2014, Az.: AN 1 K 13.1631) 3. Senat Sachgebietss

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2016 - 11 ZB 15.2025

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2017 - 22 AS 17.40023

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller. III. Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - 10 AS 18.442

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe Der Antrag des Antragstellers n

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juni 2014 - 24 K 13.3875

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... August 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom ... Oktober 2013 sowie der in der mündlichen Verhandlung am 4. Juni 2014 vorgenommenen Fortschreibung und Ergänzung wird in Nr. 2 (5-jährige Sperrfri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2014 - 8 AS 14.2485

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Gesamtstreitwert für das Antragsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt, wobei der Teilstreitwert für j

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2015 - 23 A 14.2252

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 23 A 14.2252 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. Dezember 2015 23. Senat Sachgebietsschlüssel: 1700 Hauptpunkte: Entschädigungsklage Überla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2018 - 9 AS 17.2499

bei uns veröffentlicht am 12.01.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt nac

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. März 2014 - 10 AE 14.437

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Denn die Antragstellerin hat nicht aufgezeigt, dass

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. März 2014 - 22 AS 13.40078

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 2.100 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2017 - 21 CS 17.490

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Die Verfahren 21 CS 17.490 und 21 C 17.491 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Im Verfahren 21 CS 17.490 wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Aug. 2016 - 10 AS 16.1602

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Nr. 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 21. März 2016 wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens angeordnet. II. Die Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Mai 2017 - M 6 S 17.16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 7.500,-- festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Okt. 2016 - M 23 S 16.4227

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom … September 2016, mit dem die Genehmigungen zum Verkehr mit Taxen (Ordnungsnummer …) widerrufen wurde, wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Okt. 2016 - M 23 S 16.4226

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom … September 2016, mit dem die Genehmigungen zum Verkehr mit Taxen (Ordnungsnummern …) widerrufen wurden, wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Dez. 2016 - M 25 S 16.3238

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2017 - M 21 K 15.30100

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Dez. 2016 - W 5 S 16.1159

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffer 1 des Bescheids des Landratsamts Würzburg vom 11. Oktober 2016 in Ziffer 3 dieses Bescheids wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu trag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2015 - 10 C 15.1074

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbes

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2016 - 20 AS 16.1010

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Der Beiladungsbeschluss vom 23. Mai 2016 wird aufgehoben. II. Das Antragsverfahren wird eingestellt. III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. IV. Der Streitwert für das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 11 AS 17.1615

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Das Abänderungsverfahren wird eingestellt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Abänderungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2017 - 13a AS 17.50010

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. November 2015 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. G

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 22. Jan. 2019 - 1 B 122/18

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Es wird festgestellt, dass dem Widerspruch der Antragstellerin vom 12. September 2018 (Az. Au-104/18-MW/viz) in Bezug auf die in Ziffer 1 des Bescheides des Antragsgegners vom 23. August 2018 verfügte Ausweisung aufschiebende Wirkung zu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Nov. 2018 - 3 VR 1/18, 3 C 13/17

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Gründe I 1 Der Antragsteller begehrt, bis zum rechtskräftigen Abschluss seiner Kla

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Juli 2018 - M 9 SN 18.1319

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor I. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Erlass eines Schiebebeschlusses wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 06. Juli 2018 - 9 AE 2692/18

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 wird abgelehnt. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlic

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Juli 2018 - M 9 SN 18.2593

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung vom 5. März 2018 wird angeordnet. II. Der Antrag auf Erlass eines Schiebebeschlusses wird abgelehnt. III. Die Gerichtskosten und die außergeric

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 B 25/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Wid

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. März 2018 - 6 A 292/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Festsetzungen des Beklagten über rückständige Ausgleichsabgaben wegen Nichtbeschäftigung der vorgeschriebenen Zahl schwerbehinderter Menschen für die Jahre 2012 und 2013. 2 Die Klägerin zeigte

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2018 - 3 VR 1/17, 3 VR 1/17 (3 B 69/16)

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin ist Inhaberin einer zentralen Zulassung für das Arzneimittel "He

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 15. Aug. 2017 - 1 L 786/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 4. Februar 2015 (1 L 1490/14.MZ) wird der Antrag des Antragstellers vom 24. November 2014 auf Wiederherstellung de

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Sept. 2016 - 1 Bs 100/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2016 (17 E 2060/16), soweit darin über den Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 22. März 2016 entschieden worden ist, sowie der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Aug. 2016 - 1 C 6/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, nach eigenen Angaben malischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig und gegen die Anordnung sein

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Aug. 2016 - 8 K 1899/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... werden abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festg

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 01. Aug. 2016 - 23 L 1727/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. 1Gründe 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3den Antragsgegner im Wege der einstweil

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 24. Juni 2016 - 2 K 2209/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Im Umfang von Ziffer 2 des Bescheidtenors wird der Bescheid vom 25. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. April 2013 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Juni 2016 - 13 A 604/16.A

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Juni 2016 - 13 A 569/16.A

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der

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(1) Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt ein, kann die Behörde 1. auf Antrag des Begünstigten nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 die sofortige Vollziehung anordnen,2. auf Antrag des...