(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.

(2) Das Urteil enthält

1.
die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Beruf, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren,
2.
die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Mitglieder, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben,
3.
die Urteilsformel,
4.
den Tatbestand,
5.
die Entscheidungsgründe,
6.
die Rechtsmittelbelehrung.

(3) Im Tatbestand ist der Sach- und Streitstand unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen. Wegen der Einzelheiten soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt.

(4) Ein Urteil, das bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßt war, ist vor Ablauf von zwei Wochen, vom Tag der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefaßt der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser zwei Wochen das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle zu übermitteln; Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung sind alsbald nachträglich niederzulegen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.

(5) Das Gericht kann von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.

(6) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Zustellung und im Falle des § 116 Abs. 1 Satz 1 den Tag der Verkündung zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Akten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

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Hochschulrecht: Antrag auf Zulassung zum Studium in Oldenburg abgelehnt

07.09.2011

außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität – Anwalt für Studienplatzklagen – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Der Anwaltsgerichtshof steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 112e bleibt unb

Bundesnotarordnung - BNotO | § 111b Verfahrensvorschriften


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Das Oberlandesgericht steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 111d bleibt unbe

Bundesnotarordnung - BNotO | § 96 Anwendung der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes; Verordnungsermächtigung


(1) Soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes entsprechend anzuwenden. Die in diesen Vorschriften den Dienstvorgesetzten zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nehmen die Aufsichtsbehö

Patentanwaltsordnung - PatAnwO | § 94b Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung


(1) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren enthält, gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Das Oberlandesgericht steht einem Oberverwaltungsgericht gleich; § 94d bleibt unber
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 116


(1) Das Urteil wird, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen

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Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 5. Mai 2021 - B 7 K 21.210

bei uns veröffentlicht am 01.10.2021

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine weitere Verdienstausfallentschädigung nebst Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 280,16 EUR zu erstatten. Der Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 29.01.2021 wir

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Geri

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2019 - RO 5 K 18.672

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist eine juristische Per

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 10 ZB 18.1413

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Aug. 2018 - M 15 K 16.4689

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Okt. 2018 - M 4 K 18.3950

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, eine 1977 geborene ägypt

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2018 - M 28 S 17.3377

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.955,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Eige

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Jan. 2016 - B 3 K 15.217

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.217 Im Namen des Volkes Urteil vom 25.01.2016 rechtskräftig: ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 212 Hauptpunkte: - nächstgelegene

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2016 - B 3 K 14.562

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 14.562 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 27. Januar 2016 rechtskräftig: Ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 212 Hauptpunkte:

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Dez. 2015 - B 3 E 15.972

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Dez. 2015 - B 3 E 15.10024

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, diejenigen Antragsparteien vorläufig zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität ... im 1. Fachsemester zum Wintersemester 2015/2016 zuzulassen, die in einem von der Universität bi

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Jan. 2016 - B 2 K 15.518

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Dez. 2015 - B 2 K 15.253

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 2 K 15.253 Im Namen des Volkes Urteil vom 11.12.2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 11 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraftanlagen;

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Okt. 2015 - B 2 K 14.252

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 24.03.2014 verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage inklusive Systemtechnik auf dem Grundstück ..., Flurstück ... der Gemarkung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Nov. 2015 - B 1 S 15.665

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen Nr. 2 des Bescheids des Landratsamts Kulmbach vom 12. August 2015 aufschiebende Wirkung hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Der Antragsteller t

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 28. Nov. 2014 - B 1 S 14.30405

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. 3. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des gerichts-kostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. Gründe I. Nach de

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 6 K 16.2447

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2018 - 1 ZB 17.4

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. März 2016 - M 6 S 16.46

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller we

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2016 - M 6 S 15.5863

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren M 6 S 15.5863 wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2016 - M 6 S 15.4935

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummern 1 und 2 des Bescheids des Antragsgegners vom ... Oktober 2015 wird wiederhergestellt, bezüglich Nummer 5 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 6 K 15.2790

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die Klägerin wurde beim Beklagten als private Rundfunkteilnehmerin seit 1

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Nov. 2015 - M 2 S 15.4319

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstell

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.679

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31192

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die 1983, 1987 und 2011 geborenen Kläger, albanische Staatsangehörige, reisten nach eigenen Anga

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - M 2 K 15.31023

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 13.

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30685

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die 1974, 1999, 2000 und 2008 geborenen Kläger sind Staatsangehörige der Republik Kosovo und geh

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30678

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1975 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo und gehört der Volksgruppe der

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Aug. 2018 - B 7 K 17.31884

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 14. Juni 2018 - B 5 S 18.376

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Bundespolizeiakademie vom 21. März 2018 wird wiederhergestellt. Die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides der Bundespolizeiakademie

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 09. Mai 2018 - B 1 S 18.358

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 6.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am … geborene Antragstel

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Mai 2018 - B 1 K 17.397

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Erl

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Apr. 2018 - B 1 K 16.919

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine verkehrsr

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 17. Apr. 2018 - B 1 K 17.1025

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juni 2018 - B 1 K 16.23

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist seit 25. Mai 2010 Eigent

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juni 2018 - B 1 K 16.185

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, vertreten durch ihre Gesell

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2017 - M 21 K 16.4644

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die zeitliche Verschi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 18.164

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 19.6

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. März 2016 - M 6 S 15.5653

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 18.1119

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Nr. 5 des Bescheides des Landratsamts K2 vom 24. Juli 2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10 zu tragen. III. Das U

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 6 K 15.4912

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6 K 15.4912 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. März 2016 6. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Unzulässige Verpflichtungsklage mang

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - M 6 K 16.992

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Apr. 2015 - Au 3 K 14.920

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Apr. 2015 - W 3 K 14.878

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Nov. 2016 - RN 4 S 16.1468

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage bezüglich der Nr. 3 des Bescheids der Stadt … vom 18.8.2016 aufschiebende Wirkung hat. Im Übrigen werden der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage g

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Aug. 2017 - M 7 S 17.999

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im einstwe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2019 - 19 ZB 18.1611

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Nov. 2016 - M 6 K 16.3465

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Dez. 2016 - M 6 K 16.1508

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

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(1) Das Urteil wird, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen hinaus...