Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 98

Soweit dieses Gesetz nicht abweichende Vorschriften enthält, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 444 und 450 bis 494 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vereinsgesetz - VereinsG | § 4 Ermittlungen


(1) Die Verbotsbehörde kann für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen. Ermittlungsersuchen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung


(1) Das Gericht, an das die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung verwiesen ist, hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (2) Das angefochtene Urte

Strafprozeßordnung - StPO | § 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung


(1) Auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ist unverkürzt die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen hat oder seitdem die

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427 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Karlsruhe Urteil, 4. Dez. 2012 - RDG 6/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

Landgericht Karlsruhe   Az.:  RDG 6/12 Urteil vom. 06.12.2012   1.) Der in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehene Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2007 - KRB 59/07

bei uns veröffentlicht am 04.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 59/07 vom 4. Oktober 2007 in dem Kartellbußgeldverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja __________________ Akteneinsichtsgesuch OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1 a) Dem Verteidiger eines.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Mai 2019 - AN 17 X 18.01897

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor 1. Soweit der Antrag zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 12 K 16.2825

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2019 - 11 C 19.477

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Klageverfahren wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. März 2017 - AN 11 K 16.90

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der seitens des

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Sept. 2016 - RN 4 K 16.394

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe Der auf d

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02552

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 3 C 16.1620

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, aber unbegründet. 1. Die Beschwerde is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 11 ZB 18.30008

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulass

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2016 - 3 ZB 15.924

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 10 ZB 15.2018

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger träg

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02491

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Sept. 2015 - RN 1 K 15.472

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen ihre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2014 - 11 ZB 14.1207

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2017 - 22 ZB 15.2639

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.192,13 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2019 - 10 ZB 19.32567

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01907 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 rechtskräftig: ... 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - 14 ZB 16.2202

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.538,34 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Mai 2015 - AN 13b D 13.01254

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger di

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 22. Okt. 2014 - 3 K 14.50135

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klä

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01507

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Okt. 2014 - 7 S 14.1310

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Dem 1978 geborenen A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Jan. 2017 - M 7 X1 16.4322

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.666,-- € festgesetzt. Gründe I. Der Antr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2017 - 13a ZB 17.31228

bei uns veröffentlicht am 03.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - 3 ZB 13.1735

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.841,38 € festgesetzt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2019 - 11 ZB 19.1122

bei uns veröffentlicht am 15.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Mai 2017 - 21 BV 16.1731

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 28. Juni 2016 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer gegenständlich unbeschränkten Erlaubnis für den Krankentrans

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. März 2016 - AN 1 K 14.00134

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 1 K 14.00134 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. März 2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1334 Hauptpunkte: Dienstunfallrecht; Folgeschäden; Tatbestandswirkung e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2016 - 21 C 16.481

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe Die Beschwer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2015 - 6 ZB 14.1309

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. April 2014 - AN 11 K 13.00909 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Aug. 2017 - W 1 K 16.31894

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am … 1990 in der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 15 ZB 13.568

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 15 C 14.1592

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Der Beigeladene trägt seine im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 22 ZB 18.1347

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 23 ZB 17.1908

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2019 - 8 ZB 18.31891

bei uns veröffentlicht am 24.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Dem Kläger wird für das Berufungszulassungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwält

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2014 - 6 K 14.30297

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Kläger, ein iranisches Ehepaar mit Kind, wenden sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2015 - 13a ZB 14.30432

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2018 - 22 CS 18.1258

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeve

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juni 2015 - W 1 K 15.60

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 1 K 15.60 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juni 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1330 Hauptpunkte: Beamter auf Widerruf (Steuerinspektoranwärter); Entlassun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2016 - 3 ZB 13.1665

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 12.047,76 €festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 3 ZB 13.1500

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2017 - 14 ZB 17.676

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.937,50 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Sept. 2015 - W 6 K 15.317

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 15.317 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. September 2015 6. Kammer gez.: S., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2018 - 8 C 18.614

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 500.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2015 - 22 ZB 14.42, 22 ZB 14.44, 22 ZB 14.45

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 14.42, 22 ZB 14.44 und 22 ZB 14.45 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Im Verfahren 22 ZB 14.44 wird die Berufung hinsichtlich des in jenem Verfahren erstinstanzlich gestellten Haup