Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 98
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Soweit dieses Gesetz nicht abweichende Vorschriften enthält, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 444 und 450 bis 494 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Vereinsgesetz - VereinsG | § 4 Ermittlungen
(1) Die Verbotsbehörde kann für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen. Ermittlungsersuchen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
Strafprozeßordnung - StPO | § 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
(1) Das Gericht, an das die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung verwiesen ist, hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
(2) Das angefochtene Urte
Strafprozeßordnung - StPO | § 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
(1) Auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ist unverkürzt die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen hat oder seitdem die
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Landgericht Karlsruhe Urteil, 4. Dez. 2012 - RDG 6/12
bei uns veröffentlicht am 03.12.2021
Landgericht Karlsruhe
Az.: RDG 6/12
Urteil vom. 06.12.2012
1.) Der in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehene Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ric
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2007 - KRB 59/07
bei uns veröffentlicht am 04.10.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 59/07 vom 4. Oktober 2007 in dem Kartellbußgeldverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja __________________ Akteneinsichtsgesuch OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1 a) Dem Verteidiger eines.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Mai 2019 - AN 17 X 18.01897
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
1. Soweit der Antrag zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
2. Im Übrigen wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens abgelehnt.
3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfah
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 12 K 16.2825
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2019 - 11 C 19.477
bei uns veröffentlicht am 04.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Klageverfahren wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gr
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. März 2017 - AN 11 K 16.90
bei uns veröffentlicht am 22.03.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der seitens des
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Sept. 2016 - RN 4 K 16.394
bei uns veröffentlicht am 13.09.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450
bei uns veröffentlicht am 20.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründe
Der auf d
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02552
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 3 C 16.1620
bei uns veröffentlicht am 04.02.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, aber unbegründet.
1. Die Beschwerde is
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 11 ZB 18.30008
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der zulässige Antrag auf Zulass
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2016 - 3 ZB 15.924
bei uns veröffentlicht am 06.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Grün
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 10 ZB 15.2018
bei uns veröffentlicht am 22.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.
Der Kläger träg
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02491
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Sept. 2015 - RN 1 K 15.472
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen ihre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2014 - 11 ZB 14.1207
bei uns veröffentlicht am 11.11.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2017 - 22 ZB 15.2639
bei uns veröffentlicht am 13.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.192,13 € festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2019 - 10 ZB 19.32567
bei uns veröffentlicht am 18.07.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufu
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907
bei uns veröffentlicht am 28.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 11 K 14.01907
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 28. April 2015
rechtskräftig: ...
11. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1021
Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - 14 ZB 16.2202
bei uns veröffentlicht am 06.12.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.538,34 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Mai 2015 - AN 13b D 13.01254
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
1. Der Beklagte wird wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger di
Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 22. Okt. 2014 - 3 K 14.50135
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klä
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01507
bei uns veröffentlicht am 12.03.2015
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Okt. 2014 - 7 S 14.1310
bei uns veröffentlicht am 17.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Dem 1978 geborenen A
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Jan. 2017 - M 7 X1 16.4322
bei uns veröffentlicht am 18.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.666,-- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2017 - 13a ZB 17.31228
bei uns veröffentlicht am 03.11.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - 3 ZB 13.1735
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.841,38 €
festgesetzt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2019 - 11 ZB 19.1122
bei uns veröffentlicht am 15.07.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Mai 2017 - 21 BV 16.1731
bei uns veröffentlicht am 30.05.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 28. Juni 2016 wird abgeändert.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer gegenständlich unbeschränkten Erlaubnis für den Krankentrans
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. März 2016 - AN 1 K 14.00134
bei uns veröffentlicht am 15.03.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 1 K 14.00134
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 15. März 2016
1. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1334
Hauptpunkte: Dienstunfallrecht; Folgeschäden; Tatbestandswirkung e
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2016 - 21 C 16.481
bei uns veröffentlicht am 14.09.2016
Tenor
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Gründe
Die Beschwer
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2015 - 6 ZB 14.1309
bei uns veröffentlicht am 20.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. April 2014 - AN 11 K 13.00909 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Aug. 2017 - W 1 K 16.31894
bei uns veröffentlicht am 23.08.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am … 1990 in der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 15 ZB 13.568
bei uns veröffentlicht am 29.09.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwer
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 15 C 14.1592
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Der Beigeladene trägt seine im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 22 ZB 18.1347
bei uns veröffentlicht am 04.02.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III. Der Streitwert wird für das Ant
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 23 ZB 17.1908
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 €
festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2019 - 8 ZB 18.31891
bei uns veröffentlicht am 24.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Dem Kläger wird für das Berufungszulassungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwält
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2014 - 6 K 14.30297
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Kläger, ein iranisches Ehepaar mit Kind, wenden sic
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2015 - 13a ZB 14.30432
bei uns veröffentlicht am 13.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2018 - 22 CS 18.1258
bei uns veröffentlicht am 02.08.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeve
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juni 2015 - W 1 K 15.60
bei uns veröffentlicht am 30.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 1 K 15.60
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. Juni 2015
1. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1330
Hauptpunkte: Beamter auf Widerruf (Steuerinspektoranwärter); Entlassun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2016 - 3 ZB 13.1665
bei uns veröffentlicht am 28.11.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 12.047,76 €festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 3 ZB 13.1500
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2017 - 14 ZB 17.676
bei uns veröffentlicht am 05.09.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.937,50 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Sept. 2015 - W 6 K 15.317
bei uns veröffentlicht am 16.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Nr. W 6 K 15.317
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 16. September 2015
6. Kammer
gez.: S., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiet
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2018 - 8 C 18.614
bei uns veröffentlicht am 20.07.2018
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert wird auf 500.000,- Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2015 - 22 ZB 14.42, 22 ZB 14.44, 22 ZB 14.45
bei uns veröffentlicht am 23.01.2015
Tenor
I.
Die Verfahren 22 ZB 14.42, 22 ZB 14.44 und 22 ZB 14.45 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Im Verfahren 22 ZB 14.44 wird die Berufung hinsichtlich des in jenem Verfahren erstinstanzlich gestellten Haup