(1) Gegenstand der Anfechtungsklage ist

1.
der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat,
2.
der Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid, wenn dieser erstmalig eine Beschwer enthält.

(2) Der Widerspruchsbescheid kann auch dann alleiniger Gegenstand der Anfechtungsklage sein, wenn und soweit er gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsakt eine zusätzliche selbständige Beschwer enthält. Als eine zusätzliche Beschwer gilt auch die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift, sofern der Widerspruchsbescheid auf dieser Verletzung beruht. § 78 Abs. 2 gilt entsprechend.

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Baurecht: Hundehaltung – Kleintierhaltung kann im allgemeinen Wohngebiet eingeschränkt werden

30.08.2019

Die Baunutzungsverordnung ermöglicht nur dann eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Baurecht: Zur Bemessung der Abstandsflächen

21.07.2016

Bauteile und Wände, die nicht unter die Privilegierung des § 5 Abs. 6 LBO fallen, bilden eigenständige Wandabschnitte, für die - isoliert - die erforderlichen Abstandsflächentiefen einzuhalten sind.
Baugenehmigung

Bauordnungsrecht: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

27.05.2013

Die Haltung von Pferden entspreche grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets.
Baugenehmigung

Bauordnungsrecht: Kein Wohngebäude in ehemaliger Tabakscheune

02.05.2013

Da das Bauvorhaben des Klägers nicht der zweckmäßigen Verwendung des Tabakschuppens und der Erhaltung seines Gestaltswerts dient.
Baugenehmigung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 52


Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes:1.In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 115


§§ 113 und 114 gelten entsprechend, wenn nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Widerspruchsbescheid Gegenstand der Anfechtungsklage ist.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 78


(1) Die Klage ist zu richten 1. gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,2

Referenzen - Urteile |

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357 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 29. Okt. 2015 - 6 K 2929/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2022

Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der "Sikhs" keinen Anspruch darauf hat (wegen seiner religiösen Verpflichtung einen Turban tragen zu müssen) von der Einhaltung der Schutzhelmpflicht aus

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2017 - RiZ (R) 3/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiZ(R) 3/16 Verkündet am: 26. Juli 2017 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Prüfungsverfahren ECLI:DE:BGH:2017:260717URIZ.R.3.16.0

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2008 - III ZR 76/07

bei uns veröffentlicht am 07.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 76/07 Verkündet am: 7. Februar 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 426 Abs. 1, §

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 3 K 17.3829

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Streitgegenständlich ist die von der Stä

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Jan. 2015 - M 6a K 14.448

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt der Beklagte die aussonderbaren Kosten des Termins vom 25.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juli 2017 - Au 2 K 16.1403

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Nov. 2016 - RO 1 K 16.479

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 10. Juni 2016 - Au 3 S 15.1291

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der dem Beigeladenen erteilten Genehmigung für den Betrieb der Linie 790 (Nr. 4 des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 4.3.2015) und der Aufhebung der dem Antragsteller ert

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 27. Mai 2016 - M 6 K 15.5329

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1737

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 3 BV 12.1195

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2017 - 6 BV 15.1000

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. März 2015 - Au 2 K 14.1729 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerich

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Apr. 2016 - Au 2 K 16.13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Nr. 4 des Widerspruchsbescheids des Polizeipräsidiums ... vom 7. Oktober 2015 verpflichtet, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären. II. De

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Dez. 2015 - M 15 K 14.1073

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Nov. 2016 - Au 2 K 15.1867

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 6. November 2012 wird in Ziffer II. wie folgt geändert: 1. Nr. 2 des Widerspruchsbescheids des Polizeipräsidiums U. vom 25. Juli 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trä

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1774

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1736

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 12 B 15.2304

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. April 2015 (Az. W 3 K 14.1120), der Bescheid der Beklagten vom 17. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von U. vom 25. September 2014 werden aufgehoben.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Sept. 2014 - 6 K 13.02157

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. November 2013 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Zuwendungsantrag des Klägers unter Berücksichtigung der Recht

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. März 2016 - Au 3 K 15.1900

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 15 B 12.2672

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigela

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Jan. 2016 - W 3 K 13.614

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger studiert seit dem Wintersemester 2009/201

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Nov. 2014 - Au 2 K 14.519

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Unter Aufhebung der Ziffer 2. des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 12. März 2014 wird der Beklagte verpflichtet, die Kostenentscheidung dahingehend abzuändern, dass von den Kosten des Widerspruchsverfahrens die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Feb. 2019 - AN 1 K 18.01267

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 23. Okt. 2014 - Au 7 K 14.905

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Festsetz

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Dez. 2016 - Au 7 K 15.1348

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Der Bescheid der Gemeinde ... vom 26. Februar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 12. August 2015 wird insoweit aufgehoben, als vom Kläger Aufwendungs- und Kostenersatz in Höhe von mehr als 713,3

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2015 - Au 2 K 14.1729

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Apr. 2018 - W 3 K 17.533

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesau

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Apr. 2014 - M 1 K 13.5603

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2014 - 2 K 13.1159

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. Der Vorausleistungsbescheid der Beklagten vom 19. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 1. Juli 2013 wird insoweit aufgehoben, als eine höhere Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Okt. 2015 - M 6b K 15.3343

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 6b K 15.3343 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 23. Oktober 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Unzulässige Klage gegen Widerspruchsbesche

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1738

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2015 - W 1 K 14.247

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die dienstliche Beurteilung vom 1. März 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 18. Juli 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2015 - M 16 K 14.4765

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.4765 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 412 Hauptpunkte: Beitragserhebung durch Steuerberaterkammer; Ruhende

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Aug. 2015 - W 2 S 15.628

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 751,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin w

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Aug. 2015 - W 2 S 15.626

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 2 S 15.626 Beschluss vom 13. August 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr: 1132 Hauptpunkte: Entwässerung; Herstellungsbeitrag; Beitragssc

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Jan. 2015 - AN 1 K 14.00902

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festg

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juli 2014 - 1 K 13.00753

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Die Bescheide der Beklagten vom 24. September 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes ... vom 18. März 2013 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorlä

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Dez. 2014 - Au 2 K 14.790

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 2 K 13.343

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 3. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 11. Februar 2013 wird insoweit aufgehoben, als ein höherer Beitrag als 2.639,37 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - M 6 K 17.1803

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1545

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.423 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1526

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.1014 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.702 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 2 K 13.342

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. März 2014 - 1 K 14.351

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Nov. 2016 - Au 2 K 16.1155

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar Tatbestand Die mit eine

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1268

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein höherer monatlicher Kostenbeitrag als Euro 475,- festgesetz

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(1) Die Klage ist zu richten 1. gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,2. sofern das...