Rechtsgebiet
Anwalts- und Berufsrecht
80 von 1.615 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das anwaltliche Berufsrecht regelt die Zulassung, die Rechte und die Pflichten der Rechtsanwälte. Da Rechtsanwälte keine Gewerbetreibenden sind, sondern ein „Organ der Rechtspflege“, unterliegen sie einem strengen staatlichen und standesrechtlichen Regelwerk.
📐 Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Die grundlegende Basis des Berufsrechts bildet die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Stellung des Anwalts im Rechtsstaat wird programmatisch in § 1 BRAO festgelegt:
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Er übt einen freien Beruf und kein Gewerbe aus (§ 2 BRAO). Das Berufsrecht sichert die anwaltliche Unabhängigkeit gegenüber dem Staat und regelt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Pflichtmitgliedschaft in der regionalen Rechtsanwaltskammer und die Voraussetzungen für Fachanwaltschaften.
⚖️ Grundpflichten (BORA)
Die konkreten Berufspflichten werden in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) detailliert ausgeformt. Zu den wichtigsten Prinzipien gehören:
- Verschwiegenheitspflicht: Der Anwalt darf nichts von dem, was ihm in Ausübung seines Berufes anvertraut wurde, preisgeben. Dies wird durch das Zeugnisverweigerungsrecht in der StPO und die Strafbarkeit des Verrats von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) abgesichert.
- Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Ein Anwalt darf nicht beide Parteien in derselben Rechtssache vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 356 StGB).
- Sachlichkeitsgebot: Im gerichtlichen und außergerichtlichen Verkehr darf sich der Anwalt nicht unsachlich verhalten.
⚠️ Anwaltsgerichtsbarkeit
Verstößt ein Anwalt gegen seine Berufspflichten, ist nicht das normale Straf- oder Zivilgericht (allein) zuständig. Die Rechtsanwaltskammer kann als Aufsichtsbehörde Rügen erteilen. Bei schwereren Verstößen (z. B. Veruntreuung von Mandantengeldern oder hartnäckiger Missachtung der BORA) wird ein anwaltsgerichtliches Verfahren eingeleitet. Die Sanktionen der speziellen Anwaltsgerichtshöfe reichen von Warnungen über Geldbußen bis hin zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft (Zulassungsentzug).
Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.1.2017 – IX ZR 285/14) verschärfen sich die Pflichten des Steuerberaters bezüglich Aufklärung des Mandanten über möglicherweise bestehende … Weiterlesen ›
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Anfang Juli in Kraft getreten. Es sieht eine umfassende Neuordnung der Rechtsberatung vor. Weiterlesen ›
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Schlüsselnormen
- § 112c BRAO Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
- § 194 BRAO Streitwert
- § 112e BRAO Berufung
- § 14 BRAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung
- § 43a BRAO Grundpflichten
- § 46 BRAO Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte
- § 3 BRAO Recht zur Beratung und Vertretung
- § 49b BRAO Vergütung
- § 7 BRAO Versagung der Zulassung
- § 53 BRAO Bestellung einer Vertretung
- § 1 BRAO Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
- § 43 BRAO Allgemeine Berufspflicht
- § 4 BRAO Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
- § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
- § 46a BRAO Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
- § 51 BRAO Berufshaftpflichtversicherung
- § 73 BRAO Aufgaben des Vorstandes
- § 45 BRAO Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung
- § 32 BRAO Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze
- § 43b BRAO Werbung
- § 116 BRAO Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- § 114 BRAO Anwaltsgerichtliche Maßnahmen
- § 59a BRAO Satzungskompetenz
- § 48 BRAO Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung
- § 43c BRAO Fachanwaltschaft
- § 59c BRAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe
- § 59b BRAO Berufsausübungsgesellschaften
- § 145 BRAO Revision
- § 74 BRAO Rügerecht des Vorstandes
- § 59e BRAO Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
- § 112a BRAO Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
- § 50 BRAO Handakten
- § 27 BRAO Kanzlei
- § 59f BRAO Zulassung
- § 12 BRAO Zulassung
- § 55 BRAO Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
- § 2 BRAO Beruf des Rechtsanwalts
- § 113 BRAO Ahndung einer Pflichtverletzung
- § 46b BRAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
- § 59d BRAO Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
- § 31 BRAO Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
- § 15 BRAO Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
- § 60 BRAO Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
- § 89 BRAO Aufgaben der Kammerversammlung
- § 13 BRAO Erlöschen der Zulassung
- § 46c BRAO Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
- § 49 BRAO Pflichtverteidigung und Beistandsleistung
- § 34 BRAO Zustellung
- § 54 BRAO Befugnisse der Vertretung
- § 155 BRAO Wirkungen des Verbots
- § 59h BRAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler
- § 6 BRAO Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- § 47 BRAO Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
- § 62 BRAO Stellung der Rechtsanwaltskammer
- § 30 BRAO Zustellungsbevollmächtigter
- § 59l BRAO Vertretung vor Gerichten und Behörden
- § 112f BRAO Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
- § 74a BRAO Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
- § 197 BRAO Kostenpflicht des Verurteilten
- § 56 BRAO Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer
- § 58 BRAO Mitgliederakten
- § 76 BRAO Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 33 BRAO Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 206 BRAO Ausländische Rechtsanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung
- § 209 BRAO Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
- § 106 BRAO Besetzung des Senats für Anwaltssachen
- § 112 BRAO Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer
- § 156 BRAO Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
- § 36 BRAO Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten
- § 164 BRAO Besondere Voraussetzung für die Zulassung
- § 170 BRAO Entscheidung über den Antrag auf Zulassung
- § 49a BRAO Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
- § 143 BRAO Berufung
- § 31b BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften
- § 168 BRAO Entscheidung des Wahlausschusses
- § 59j BRAO Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane
- § 177 BRAO Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer
- § 178 BRAO Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer
- § 150 BRAO Voraussetzung für das Verbot
- § 80 BRAO Aufgaben des Präsidenten
Aktuelle Urteile
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