Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 82

(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.

(2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende oder der nach § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Berufsrichter (Berichterstatter) den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt § 60 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 87b


(1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Die Fristsetzung nach Satz 1 kann mit d
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21g


(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss be
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 60


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Vers

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298 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 2/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

OLG Stuttgart Urteil vom 17.04.2015 Az.: DGH 2/13   Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht K. vom 04.12.2012 - RDG 6/12 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 1/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

OLG Stuttgart (Dienstgerichtshof Baden-Württemberg)   Urteil vom 17.04.2017 Az.: DGH 1/13   Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RD

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2003 - V ZR 268/02

bei uns veröffentlicht am 04.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 268/02 Verkündet am: 4. April 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Okt. 2018 - M 8 SN 18.3661

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (M 8 K 17.3748) gegen die Baugenehmigung vom 5. Juli 2017 (Az.: …) in Gestalt der Baugenehmigung vom 15. Januar 2018 (Az.: …) wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin und

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Okt. 2015 - M 2 S 15.31258

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist albanischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eigenen Angaben

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. März 2019 - Au 8 K 17.1605

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich (

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. März 2019 - Au 6 K 18.1246

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Sept. 2016 - M 12 K 15.2924

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Nov. 2017 - M 12 K 17.1608

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2018 - 20 C 18.1046

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 1. März 2018 wird in Ziffer III. geändert. Der Streitwert wird auf 23.011,52 € festgesetzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskos

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Mai 2016 - M 9 KO 16.18, M 9 SO 16.1887

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Ablehnung der Richter der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts München wird abgelehnt. II. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in den Verfahren M 9 KO 16.1885 und M 9 SO 16.1887 werden abgelehn

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2015 - M 17 K 13.1925

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 14.1267

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die V

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Nov. 2016 - W 4 K 16.261

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2016 - 10 ZB 15.677

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt. IV.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. März 2015 - M 16 K 15.12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. III. Der Streitwert wird auf 40.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - M 12 K 16.50481

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2019 - W 9 K 17.703

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Es wird festgestellt, dass die von der Polizei am 1. Juli 2017 gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Platzverweise aus der K … Straße

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 11 ZB 15.209

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Mai 2016 - M 12 K 15.50474

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2016 - M 12 K 15.30071

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - M 24 K 14.5502

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die in der Bescheinigung der Regierung von Oberbayern über die Meldung des Klägers als Asylsuchender vom 12. September 2014 enthaltene Weiterleitungsverfügung von ... nach ..., dem Kläger bekannt gegeben am 28. November

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2015 - M 24 K 14.2576

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Nov. 2016 - Au 4 K 15.1656

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Mai 2016 - RN 5 K 15.804

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen ein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2014 - 20 ZB 14.1744

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.948,56 Euro festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - 20 C 14.2041

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die vom Klägervertreter aus eigenem Recht erhobene, gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG statthafte und zulässige

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Nov. 2014 - AN 5 K 14.01175

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die am 27. Mai 1983 geborene Klägerin, eine kosovarische Staatsangehörige, heiratete am 5. Januar 2012 im K

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Nov. 2014 - AN 5 K 14.01094

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der am 20. April 1966 geborene Kläger, ein ägyptischer Staatsangehöriger, heiratete am 10. Januar 2008 in Kai

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35188

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2019 - 20 ZB 17.436

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 319,44 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 5 K 14.2313

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 5 K 14.2313 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. November 2014 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: Unzulässige Klage; Keine ladungsfähige

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2019 - 10 ZB 18.1175

bei uns veröffentlicht am 15.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Apr. 2014 - 1 K 12.01430

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 1 K 12.01430 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. April 2014 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1130 Hauptpunkte: Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei e

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2017 - M 17 S 16.36479

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist serbischer Staatsangehörige und Zugehöriger der Volksgruppe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Sept. 2017 - B 5 K 14.401

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, unter teilweiser Aufhebung der Zuwendungsbescheide vom 24. April 2014 und 20. Oktober 2015 den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Zuwendung für den Bauabschnitt 24, Abwasserentsorgung Orts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2019 - 11 ZB 19.780

bei uns veröffentlicht am 12.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Aug. 2014 - 18 S 14.50382

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 20 ZB 14.1408

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.028,16 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Feb. 2015 - M 18 E 14.5018

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 9 N 16.1228

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2019 - AN 1 K 17.02005

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. März 2016 - 10 ZB 14.2634

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000‚- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Okt. 2015 - M 6b K 15.3343

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 6b K 15.3343 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 23. Oktober 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Unzulässige Klage gegen Widerspruchsbesche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2018 - 5 C 18.1236

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. Mai 2018 wird aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für den beabsichtigten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beiordnung von Rechts

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 01. Aug. 2018 - RN 5 M 18.1069

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 04.06.2018, Az. RN 5 K 16.1973 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - M 2 K 14.2914

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.2914 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. Februar 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1030 Hauptpunkte: Wasserrecht; Bestimmtheit

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2014 - M 10 K 13.5704

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 24 S 14.1866

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Antragsgegnerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2015 - M 24 K 14.2259

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage- und die Beklagtenpartei das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis des Klägers vom

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(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss bestimmt vor...
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der...