Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 87b

(1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Die Fristsetzung nach Satz 1 kann mit der Fristsetzung nach § 82 Abs. 2 Satz 2 verbunden werden.

(2) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen

1.
Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen,
2.
Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist.

(3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn

1.
ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und
2.
der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
3.
der Beteiligte über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.
Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.

(4) Abweichend von Absatz 3 hat das Gericht in Verfahren nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 und § 50 Absatz 1 Nummer 6 Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückzuweisen und ohne weitere Ermittlungen zu entscheiden, wenn der Beteiligte

1.
die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
2.
über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.
Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 10


(1) Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde sind die von der Landesregierung bestimmten Behörden des Landes, in dem das Gelände liegt. Erstreckt sich das Gelände auf mehrere Länder, so trifft die Bestimmung nach Satz 1 die Landesregierung des L

Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz - VerkPBG | § 5 Verwaltungsgerichtsverfahren


(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach § 1 dieses Gesetzes betreffen. (2) Die Anfechtungsklage gegen

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 6 Klagebegründungsfrist


Eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung ihrer Klage gegen eine Entscheidung im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 oder gegen deren Unterlassen dienend
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 128a


(1) Neue Erklärungen und Beweismittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 87b Abs. 1 und 2) nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 82


(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Wid

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 50


(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug1.über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,2.über Klagen gegen die vom B

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 48


(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die betreffen1.die Errichtung, den Betrieb, die sonstige Innehabung, die Veränderung, die Stillegung, den sicheren Einschluß und den Abbau von Anlagen im Si

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242 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2004 - III ZR 372/03

bei uns veröffentlicht am 04.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 372/03 Verkündet am: 4. November 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BadWürtt LEnt

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31094

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Juli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 13a ZB 17.31034

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gege

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 18.32593

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung der Nr. 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2018 über die Länge der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots unter

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juli 2017 - M 8 K 16.1426

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die Verfahren M 8 K 16.1426 und M 8 K 16.5065 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen. IV. Die Kostenentscheidun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2017 - 22 CS 17.1574

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdev

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache kei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Mai 2015 - W 5 K 14.15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2019 - 3 ZB 17.2484

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 30.177,75 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Nov. 2016 - W 4 K 16.261

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 06. März 2019 - W 2 K 19.216

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Sept. 2018 - W 8 K 18.31461

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger, reiste am 3. April 201

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Sept. 2018 - W 8 K 18.31460

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am 14. Dezember 1999 geborene minderjährige Kläger, ist ägypt

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31093

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste nach eigene

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. Sept. 2018 - W 8 K 18.30770

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein libyscher Staatsangehöriger, reiste nach eigenen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Aug. 2018 - W 1 K 18.30634

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am …in der Provin

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2019 - W 9 K 17.703

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Es wird festgestellt, dass die von der Polizei am 1. Juli 2017 gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Platzverweise aus der K … Straße

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. Sept. 2018 - W 8 K 17.33618

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am …1999 geborene Kläger, ein libyscher Staatsangehöri

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2015 - M 24 K 14.30625

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.564

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.71

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Aug. 2018 - B 7 K 17.32465

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Aug. 2017 - W 8 K 17.30077

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, ein iranischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Okt. 2017 - W 8 K 16.32560

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin ist nach eigenen Angaben iranische Staatsangehörig

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. März 2018 - B 7 K 17.32889

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Sept. 2018 - B 7 K 17.33349

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. März 2018 - M 4 K 17.33960

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen Besch

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2017 - M 17 K 16.33435

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 B 13.2417

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung von Ziffer I. Satz 2 des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 8. Oktober 2012 wird die Klage insgesamt abgewiesen. II. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. III. Von den Kosten des erstins

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 11 ZB 17.30041

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Kläger sind u

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2019 - 4 ZB 18.1593

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tagen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 244,80 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 11 ZB 18.30008

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulass

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30197

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag der Klägerin

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Okt. 2014 - Au 3 K 14.30222

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich Nr. 2 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. Februar 2014 eingestellt. II. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 A

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 6 K 15.1124

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 01. Juli 2019 - W 8 K 19.30072

bei uns veröffentlicht am 01.07.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen An

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. März 2015 - Au 3 K 14.30437

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestan

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 03. Nov. 2014 - RO 9 K 14.30260, RO 9 K 14.50218

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Die Verfahren RO 9 K 14.30260 und RO 9 K 14.50218 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Bescheide der Beklagten vom 3. Februar und 22. August 2014 werden aufgehoben. III. Die Kosten der Ver

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 12. Nov. 2014 - Au 7 K 14.50047

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juni 2015 - AN 3 K 14.30330

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 14.30330 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 3. Kammer rechtskräftig: ... Sachgebiets-Nr.: 0710 Hauptpunkte: Umdeutung einer Entscheidung

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 22. Dez. 2014 - M 9 K 14.50249

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Dez. 2014 - M 9 K 14.50234

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ** Mai 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen Klagepartei und Beklagte je zur Hälfte. III.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 30. Dez. 2014 - M 9 K 14.50228

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Mai 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - M 15 K 13.3240

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrec

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 10. Nov. 2014 - M 21 K 14.30330

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Februar 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen Klagepartei und Beklagte je zur Hälfte.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2014 - M 21 K 14.30135

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Januar 2014 (Gesch.-Z. ...) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¼ und die Beklag

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Dez. 2016 - M 4 K 16.31343

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor I. Das Verfahren wird insoweit eingestellt, als die Beklagte verpflichtet werden sollte, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die K

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2015 - M 8 K 14.4951

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.4951 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Oktober 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: - Zurückweisung verspäteten Vorb

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 14.50097

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 22. April 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 14.30180

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 5. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläu

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(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbesche...
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die betreffen1.die Errichtung, den Betrieb, die sonstige Innehabung, die Veränderung, die Stillegung, den sicheren Einschluß und den Abbau von Anlagen im Sinne der §§ 7...
(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug1.über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,2.über Klagen gegen die vom Bundesminister...