Finanzgerichtsordnung - FGO | § 95
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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
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published on 17/02/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 580/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Prüfungsanfechtung
In der Streitsache
...
Kläger
gegen
...
Beklag
published on 24/07/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Die Klage richtet sich gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 24. Januar 2014, in der dieser den Antra
published on 27/10/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir
published on 27/07/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2015 1 K 1284/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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