Finanzgerichtsordnung - FGO | § 95

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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

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published on 17/02/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 580/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Prüfungsanfechtung In der Streitsache ... Kläger gegen ... Beklag
published on 24/07/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Klage richtet sich gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 24. Januar 2014, in der dieser den Antra
published on 27/10/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir
published on 27/07/2016 00:00

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2015  1 K 1284/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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