Finanzgerichtsordnung - FGO | § 102
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 102
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Soweit die Finanzbehörde ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln oder zu entscheiden, prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist. Die Finanzbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens ergänzen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Languages
EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
12 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09/04/2018 11:34
Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsAbgeltungsteuer
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09/04/2018 11:11
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsErbschaftsteuer
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
12/10/2017 18:04
Die aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2Abs. 1 Nr. 5 EStG sind bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 € zu berücksichtigen.
SubjectsSteuerrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14/02/2017 12:26
Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Kostenübernahme im eigenbetrieblichen Interesse liegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
380 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 27/10/2022 15:52
Den GmbH-Geschäftsführer trifft die gesetzliche Pflicht zur Abführung der einbehaltenen und angemeldeten Lohnsteuern zu den vorgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkten. Die Nichtabführung stellt regelmäßig eine - zumin
published on 22/11/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 6 K 2548/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von Kapitalgesellschaften aus einem EU-Mit
published on 10/03/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 14 K 2710/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren
In de
published on 04/02/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 14 K 485/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Schwarzarbeitsbekämpfung
In der Streitsache
...
Klägerin
gegen
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.