(1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage soll eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden.

(2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende oder der nach § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Berufsrichter (Berichterstatter) den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist gilt § 56 entsprechend.

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GmbH-Steuerrecht: verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichtauszahlung des Gehalts

31.10.2011

Ausnahme, wenn sich die Nichtdurchführbarkeit der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft ergibt-FG München vom 05.05.11-Az:7 K 1349/09

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 79b


(1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Die Fristsetzung nach Satz 1 kann mit d
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21g


(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss be
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 56


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Vers

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126 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - 12 K 23/19

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Kläger war für das Streitjahr 2009 beim Finanzamt M. (vormals Abteilung I) steuerlich erfasst. Nachdem

Finanzgericht München Urteil, 24. Feb. 2015 - 6 K 299/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 6 K 299/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil In der Streitsache …, Kläger prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt …, g

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 6 K 696/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Der Klägervertreter hat am 11.05.2016 Klage für die Klägerin erhoben und hierbei als deren Adresse A,

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 1 K 1200/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplom-Ingenieur, Einkünf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 212/14

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Finanzgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - 2 K 3373/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Klägerin ist eine zum 1. Mai 2004 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zweck dieser Gesel

Finanzgericht München Urteil, 23. Juni 2015 - 2 K 3005/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Der Kläger wurde in den Streitjahren vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zur Einkommen-steuer veranlagt. Er erzielt

Finanzgericht München Urteil, 14. Apr. 2015 - 2 K 3118/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Am 17. November 2014 erhob der „Recht()beistand“ P für den Kläger Klage. Die Bundesrepubl

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 12. Mai 2015 - 15 K 36/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Kläger erhoben gegen  die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 sowie gegen den Bescheid über den Verspätung

Finanzgericht München Urteil, 14. Apr. 2014 - 7 K 2547/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Klägerin erhob gegen die Schätzungsbescheide jeweils vom 19. Dezember 2008 über Körperschaftsteuer 2001 und

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 08. Sept. 2014 - 15 K 2355/11

bei uns veröffentlicht am 08.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Kläger begehren die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2005, der

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 18. Sept. 2014 - 8 K 2177/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Mit Schreiben vom 28.07.2014 ging bei Gericht eine Klageschrift, unterzeichnet von dem als Bevollmächtigter auftre

Finanzgericht München Urteil, 14. März 2017 - 6 K 1185/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tatbestand I. Die Klägerinnen, zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), führen das Verfahren als ausgeschiedene Gesellschafterinnen der mittlerweile gelöschten … (nachfolgend: X-KG). Die X-KG wurde mit Vertrag v

Finanzgericht München Beschluss, 02. Aug. 2016 - 2 V 1212/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2532/14) die Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheids vom 6.

Finanzgericht München Urteil, 02. Aug. 2016 - 2 K 2532/14

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Kläger ist verheiratet. Seine Ehefrau ist pensionierte Lehrerin. Der Kläger und seine Ehefrau wurd

Finanzgericht München Beschluss, 10. März 2017 - 2 K 2216/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor Das Gesuch auf Ablehnung der Richterin am Finanzgericht … wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin erzielte in den Streitjahren 2007 bis 2009 als Unternehmerin Umsatzerlöse aus ihrer selbständig

Finanzgericht München Urteil, 10. Mai 2017 - 3 K 1776/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin durch die Vornahme von Umbauarbeiten an einem gepachteten Dach zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage (nachfolgend: PVA) eine Leistung an die Verpächterin erbracht hat. Gegenstand des

Finanzgericht München Urteil, 18. Aug. 2018 - 2 K 1768/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob wegen Versäumnis der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 04. Sept. 2017 - 7 K 1379/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die als vollmachtlose Vertreter aufgetretenen Rechtsanwälte … Gründe I. Streitig ist die Steuerfestsetzung im Schätzungsw

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2014 - 4 K 1736/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der dem an die Klägerin gerichteten Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. November 2010 zugrundeliegende Sachverhalt den Tatbestand eines gemäß § 1 Abs. 2 a des Grunderwerbsteuergesetzes steuerbaren Grundstüc

Finanzgericht München Urteil, 16. Nov. 2018 - 7 K 1646/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in München. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit … Letzt

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 2387/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich im Klageverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2009 und

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 26. März 2014 - 5 K 2908/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand I. Mit Schriftsatz mit Eingangsstempel des Amtsgerichts München vom 9. September 2013 erhob die Klägerin unte

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 2858/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger (Kl) hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Unternehmensberater Ein

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2014 - 15 K 1219/10

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich gegen Festsetzungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, die wegen Nichtabg

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 K 861/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld vorliegen. Der Kläger ist nach

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Nov. 2018 - 4 K 86/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. 2 Der Kläger ist seit dem 07.11.2017 Halter des Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen XX. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen sog. Selbstzünder, der die.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Juli 2018 - VI B 113/17

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Mai 2017  9 K 1624/16 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2018 - X K 2/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger wegen unangemessener Dauer des beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg geführten Verfahrens 4 K 4071/13 jeweils 600 € nebst seit dem 23. Juni 2016 zu

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Feb. 2018 - X B 136/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. September 2017  5 K 842/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 31. Jan. 2018 - 1 K 2444/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Die Umsatzsteuerbescheide für 2012 vom 8. Januar 2014 und für 2013 vom 18. Dezember 2015 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Juli 2016 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2012 i.H. von 3.804,26 Euro und

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Jan. 2018 - X B 122/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. Juli 2017  6 K 696/16 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2017 - V S 18/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Nov. 2017 - IX B 66/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. April 2017 1 K 1200/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Sept. 2017 - IV B 82/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. September 2016  4 K 4023/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Sept. 2017 - IX B 46/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Februar 2017 9 K 10103/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Juli 2017 - XI B 29/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Januar 2017 15 K 617/16 U aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2017 - X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Verfahren X K 3-7/16 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Der Beklagte wird verurteilt, an den K

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Juni 2017 - X B 170/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. November 2016  3 K 251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juni 2017 - III B 90/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. März 2016  6 K 1609/15 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Juni 2017 - X B 11/17

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2016 3 K 1013/16 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2017 - 3 K 1078/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Kläger berufen sich auf § 177 AO (Berichtigung von mat

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VIII R 64/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2013 3 K 2008/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Feb. 2017 - 3 KO 137/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Auslagen des Gerichts hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 A. Die Antragstellerin (W GmbH & Co. KG) begehrt mit ihrer am … 2017 beim Gericht eingegangenen unter dem Aktenzeichen 3 K …/17 g

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Jan. 2017 - X B 83/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Mai 2016 4 K 4096/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 15 K 748/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir

Finanzgericht Köln Beschluss, 17. Aug. 2016 - 10 Ko 781/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Der angefochtene Gerichtskostenansatz wird mit der Maßgabe geändert, dass die Gerichtskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 7.000 € berechnet werden. Im Übrigen wird die Erinnerung abgewiesen. Die Neuberechnung der danach einzuforde

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Jan. 2016 - VII B 97/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Juni 2015  6 K 337/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2016 - X B 153/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 3. September 2014  2 K 1029/13 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2016 - 4 K 203/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass eine Wohnungsdurchsuchung rechtswidrig war, und wendet sich gegen eine Sachpfändung. 2 Die Klägerin, die mit ihrem Ehemann A in der X-Straße ... in B (...) in häuslicher Gemeinschaft le

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(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss bestimmt vor...
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der...