Finanzgerichtsordnung - FGO | § 52

(1) §§ 169, 171b bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung gelten sinngemäß.

(2) Die Öffentlichkeit ist auch auszuschließen, wenn ein Beteiligter, der nicht Finanzbehörde ist, es beantragt.

(3) Bei der Abstimmung und Beratung dürfen auch die zu ihrer steuerrechtlichen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit sie die Befähigung zum Richteramt besitzen und soweit der Vorsitzende ihre Anwesenheit gestattet.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 169


(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihre

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171b


(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 15. März 2017 - 4 K 18/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tatbestand 1 Mit Tabaksteuerbescheid vom 27.02.2013 nahm das beklagte Hauptzollamt den Kläger auf Zahlung von Tabaksteuer in Höhe von 68.800,- Euro in Anspruch mit der Begründung, der Kläger habe nach den Ermittlungen der Zollfahndungsämter A und B

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 24. Nov. 2016 - 4 K 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der polnische Kläger wendet sich gegen ein Steuer- und Zinsbescheid. 2 Mit Steuer- und Zinsbescheid vom 05.02.2014 (Registrierkennzeichen: XXX) setzte der Beklagte gegen den Kläger Einfuhrumsatz- und Tabaksteuer sowie Hinterziehu

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Feb. 2016 - II B 67/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. März 2015  4 K 4803/09 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Jan. 2016 - 1 KO 2611/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor 1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10. September 2014 wird aufgehoben; die Sache wird an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zur eigenverantwortlichen Berechnung und (Neu-)Festsetzung der zu erstattenden Kosten zurückverwiesen; der Urku

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 31. März 2015 - 6 K 1031/12

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Der Antrag auf Protokollberichtigung wird abgelehnt. Tatbestand 1 I. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2015 und die Urteilsverkündung (Klageabweisung) hat der Kläger mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Jan. 2015 - 5 K 1652/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese auf sich behält.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine GmbH & Co.

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Mai 2013 - I R 39/11

bei uns veröffentlicht am 13.05.2013

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein ausgleichsfähiger oder ein verrechenbarer Verlust eines Nichtgesellschafters oder einer Familienstiftung mi

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2013 - V S 27/12 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 11.01.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) ist für seine beiden Kinder A und B, die mit ihm und seiner Ehefrau in einem gemeinsamen Haushalt leben, als

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - 6 K 3291/08

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für ihren Sohn X, geboren am ... September 1988, im Zeitraum von März

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Okt. 2010 - 2 K 2298/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine Klagerücknahme rückgängig gemacht werden kann. 2 Der Prozes

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Apr. 2009 - 2 K 298/07

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

Tatbestand 1 Der Kläger - ein praktischer Tierarzt - führte im Streitjahr 2003 für den Landkreis L tierärztliche Fleischbeschauung durch; hierfür erhielt er vom Landkreis Vergütungen. Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob diese Vergütungen der