Finanzgerichtsordnung - FGO | § 90

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 90
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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen.

(2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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04/11/2019 05:48

Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Bedingung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) nun näher befasst – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
14/09/2017 09:41

Der Freibetrag für Pflegeleistungen steht einer pflegenden Person im Erbfall und bei Schenkungen auch dann zu, wenn sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
SubjectsSteuerrecht
14/02/2017 12:26

Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Kostenübernahme im eigenbetrieblichen Interesse liegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
06/05/2016 13:09

Mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine Entlohnung zugunsten zu vergütender Freizeit verzichtet.
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published on 12/04/2023 13:53

FINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES   Urteil vom 20.03.2021 Az.: 7 K 7307/16   In dem Rechtsstreit   der Frau A Klägerin,   bevollmächtigt: BSP Bierbach Streifler & Partner, Rechtsanwälte Partn
published on 03/04/2023 14:26

FINANZGERICHT NÜRNBERG Im Namen des Volkes   In dem Rechtsstreit A, - Kläger -   Zustellungsbev.: Rechtsanwalt Dirk Streifler Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin   gegen   Familienkasse B, - Beklagte -   wegen Kind
published on 25/07/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 2859/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: In der Streitsache wegen Widerruf der Anerkennung der Gemein
published on 14/07/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 V 1641/16 Beschluss Stichwort: keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im AdV-Verfahren durch Ablehnung als unzulässig wegen fehlender Zugangsvorausse
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