(1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1.
ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.
das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.

(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.

(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(4) Ist die Rüge nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.

(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Für den Ausspruch des Gerichts ist § 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.

(6) § 131 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 133a FGO

§ 133a FGO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 133a FGO zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 343 Entscheidung nach Einspruch


Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung ni
§ 133a FGO zitiert 1 andere §§ aus dem Finanzgerichtsordnung.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 131


(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Finanzgericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, kann auch sonst

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113 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 133a FGO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2005 - III ZR 109/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 109/05 vom 21. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dr. Kapsa, Galke und Dr. Herrmann.

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2009 - 1 StR 541/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 541/08 vom 6. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja __________________________ § 356a StPO Gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts über einen Befangenheitsantrag ist allein die - bef

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - V ZR 149/07

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Finanzgericht München Beschluss, 14. Juli 2016 - 7 V 1641/16

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Gründe Finanzgericht München Az.: 7 V 1641/16 Beschluss Stichwort: keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im AdV-Verfahren durch Ablehnung als unzulässig wegen fehlender Zugangsvorausse

Finanzgericht München Beschluss, 07. Jan. 2016 - 10 V 3018/15

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Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 V 888/18

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Finanzgericht München Beschluss, 22. Mai 2015 - 7 K 952/15

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Finanzgericht München Beschluss, 14. Juli 2014 - 5 K 1655/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Mit am 11. Juni 2014 zur Post gegebenen Beschluss der Berichterstatterin vom 10. Juni 2014 wurden die

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Sept. 2018 - 2 BvR 745/18

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Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Aug. 2018 - IX S 1/18

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Dezember 2017  IX S 31/17 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Feb. 2018 - X S 1/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Anhörungsrüge des Rügeführers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2017 X E 12/17 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Jan. 2018 - XI S 28/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2017 XI B 65/17 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Jan. 2018 - IX S 26/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

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Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Dez. 2017 - IX S 31/17

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Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Apr. 2017 - IX S 3/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 2017 IX B 138/16 werden als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Okt. 2016 - V S 29/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

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Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Sept. 2016 - V S 24/16

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Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 2016  V B 97/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 29. Aug. 2016 - 3 KO 207/16

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Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Aug. 2016 - II S 16/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

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Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Juli 2016 - V S 23/16

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Tenor Die Gegenvorstellung des Rügeführers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2016 V S 17/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Juli 2016 - X S 10/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2016  X B 30/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2016 - 13 K 65/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juni 2016 - X B 167/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 19. August 2015  2 K 1190/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Mai 2016 - III S 10/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Januar 2016 III B 67/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Mai 2016 - 3 KO 114/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tatbestand A. 1 Mit der Erinnerung bestreitet die beklagte Familienkasse - eine Erledigungserklärung ihrerseits

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Mai 2016 - 5 K 160/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters vom 2. November 2015 5 K 160/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 1. Nicht der Senat,

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Feb. 2016 - VII S 26/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2015 VII B 106/14 wird als unzulässig verworfen. Tatbestand

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Okt. 2015 - I S 10/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Mai 2015  I B 64/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Apr. 2015 - XI S 7/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Der Antrag auf weitere Akteneinsicht wird abgelehnt. 2. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Dez. 2014 - 13 V 3218/14 A (G)

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 133a Abs. 4 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). 1 Tatbestand: 2Streitig ist, ob das Gericht in seinem Beschl

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Dez. 2014 - X S 20/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 31. Januar 2014 X B 52/13 (BFH/NV 2014, 860) hat der Senat im dritten Rechtsgang eine Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügef

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Dez. 2014 - V B 145/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 I. Mit Schriftsatz vom 1. November 2014 legte der Beschwerdeführer "Rechtsbeschwerde" gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG) vom 22. Oktober 2014  5 Ko

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Okt. 2014 - IX S 19/14

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) führte ein Klageverfahren beim Finanzgericht (FG). Mit Urteil vom 11. September 2013 wurde die Klage al

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Okt. 2014 - 13 V 3078/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 15. August 2014 13 V 658/14 hat das Finanzgericht dem Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung des

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Okt. 2014 - X B 94/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragten beim Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Einkommensteuernachza

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Sept. 2014 - IX S 10/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Gründe 1 Die Anhörungsrüge ist unbegründet und daher durch Beschluss zurückzuweisen (§ 133a Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Juli 2014 - I S 8/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Senat hat mit Beschluss vom 1. April 2014 I B 59/13 die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rü

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Juli 2014 - V S 13/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Juli 2014 - V S 15/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Mai 2014 - IV S 11/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 13. Februar 2014 IV B 109/13, mit einfachem Brief zur Post gegeben am 24. Februar 2014, hat der Senat die von der Klägerin, Beschwerdef

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. März 2014 - XI S 1/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 XI S 20/13 (PKH) hat der Senat den Antrag des Antragstellers und Rügeführers (Antragsteller) auf Bewilligung von Proz

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Feb. 2014 - I S 24/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor 1. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 2013 I B 109/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Feb. 2014 - XI B 140/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betrieb im Streitjahr 2006 einen Schrotthandel. Die Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitja

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Feb. 2014 - I S 3/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tatbestand 1 I. Der beschließende Senat hat mit Beschluss vom 13. November 2013 I B 20/13 die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Jan. 2014 - X S 57/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelass

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 25. Jan. 2014 - 1 BvR 1126/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2014

Tenor 1. Der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. Februar 2011 - 11 V 498/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des G

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Jan. 2014 - VII S 45/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 22. August 2013 VII R 20/12 hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. April 2012  4 K 9238/11 VB

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Dez. 2013 - X S 48/13

bei uns veröffentlicht am 13.12.2013

Gründe 1 Die Anhörungsrüge ist --bei Zweifeln daran, ob die gesetzlichen Darlegungsanforderungen des § 133a Abs. 2 Satz 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) überhaupt erfül

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Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft...
(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Finanzgericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, kann auch sonst bestimmen...