(1) Für Beschlüsse gelten § 96 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 Nr. 6, §§ 107 bis 109 sinngemäß.

(2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 und 5) und über einstweilige Anordnungen (§ 114 Abs. 1), Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (§ 138) sowie Beschlüsse, in denen ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wird (§ 142), sind stets zu begründen. Beschlüsse, die über ein Rechtsmittel entscheiden, bedürfen keiner weiteren Begründung, soweit das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.

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Referenzen - Gesetze | § 9 PostLEntgV

§ 9 PostLEntgV zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 9 PostLEntgV zitiert 7 andere §§ aus dem Postleistungsentgeltverordnung.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 96


(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 69


(1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 105


(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrun

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 142


(1) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß. (2) Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 114


(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des An

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 138


(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. (2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 107


(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil sind jederzeit vom Gericht zu berichtigen. (2) Über die Berichtigung kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Der Berichtigungsbeschluss wird auf dem Urte

Referenzen - Urteile | § 9 PostLEntgV

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 PostLEntgV.

Finanzgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 7 V 2499/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Mit Beschluss vom 23. Januar 2018 7 V 2499/17 hat das Finanzgericht den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassung des

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 25. Aug. 2015 - 2 K 1534/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 2 K 1534/14 Beschluss In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Umsatzsteuer 2003 und 2005 hat der 2. Senat des Finanzgerichts Nürnberg

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Nov. 2016 - 15 K 1640/16 E

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 10.02.2016 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 16.02.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 28.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die abgeführten Kirchensteuern i.H.v. 11.002,44 € als Sonderausgabe

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Nov. 2016 - 1 V 2137/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16. Juni 2016 wird bis zur Entscheidung des Antragsgegners über den hiergegen erhobenen Einspruch von der Vollziehung ausgesetzt.2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Sept. 2016 - VI B 26/16

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 3. Februar 2016  5 K 77/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2016 - 1 K 257/14 U

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 bis 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.09.2013 werden ersatzlos aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob die vom Kläger in den Streitjahren 2004

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Feb. 2016 - XI B 113/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Der Antrag auf Berichtigung und Ergänzung des Tatbestandes des Senatsbeschlusses vom 14. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen. Tatbestand

Finanzgericht Münster Urteil, 21. Okt. 2015 - 11 K 3555/13 E

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 31.10.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.10.2013 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um einen Veräußerungsgewinn in Höhe von … EUR gemindert werden und bei de

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 27. Apr. 2015 - 1 K 3636/13 U

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Die Umsatzsteuerbescheide für 2000 und für 2001 - jeweils vom 23.07.2007 - in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.10.2008 werden dahingehend geändert, dass weitere Vorsteuerbeträge für 2000 in Höhe von 23.723,94 EUR (46.400,00 DM) sowie

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Apr. 2015 - V B 121/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 4. September 2014  6 K 3067/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Jan. 2015 - V B 146/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2014  4 K 4156/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Sept. 2014 - L 5 AS 1005/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. 1 Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Auferlegung von Verschuldens

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Sept. 2014 - VII B 99/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) wegen Umsatzsteuerschulden einer G

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. März 2014 - XI S 1/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 XI S 20/13 (PKH) hat der Senat den Antrag des Antragstellers und Rügeführers (Antragsteller) auf Bewilligung von Proz

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Sept. 2013 - VII B 160/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Kommanditgesellschaft. An ihr sind Herr K als Kommanditist und die X-GmbH als persö

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Nov. 2012 - X B 27/11

bei uns veröffentlicht am 21.11.2012

Tatbestand 1 I. Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Klägers) gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Senat mit Beschluss vom 30. August 2012, der for

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Nov. 2012 - VI S 8/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2012

Tatbestand 1 I. Das Hessische Finanzgericht (FG) lehnte durch Beschluss vom 12. April 2011  1 K 2235/05 einen Antrag der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger)

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2012 - 12 V 2793/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   I. 1 Streitig ist das Recht zum Vorsteuerabzug. 2 Das Unternehmen des Antragstellers hat den Handel mit Edelmetallen - mit Altgol

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juli 2011 - II B 24/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) beantragte, ihm die Akten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2010 - III B 191/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) bezog für seinen Sohn Kindergeld, das die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Familienkasse

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Okt. 2010 - II S 24/10 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tatbestand 1 I. Der nicht nach § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vertretene Antragsteller wohnt in der Schweiz. Er erzielt als Systemmanager Einkünfte aus nich

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Juni 2010 - II B 47/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers und Beschwerdeführers beantragte, ihm die Akten des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt) zur Ei

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. März 2010 - X S 25/09

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Gründe 1 Das Ablehnungsgesuch, die Anhörungsrüge und der Antrag auf Tatbestandsberichtigung des Klägers, Beschwerdeführers, Rügeführers und Antragstellers (Kläger) haben

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(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge...
(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom...
(1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf...
(1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf...
(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers...
(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. (2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch erledigt wird...
(1) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß. (2) Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer...