Finanzgerichtsordnung - FGO | § 43

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 43
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

27/08/2010 14:16

Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
18 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 15/03/2018 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob ein Widerspruch gegen die Anmeldung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle für 2010 (Streitjahr) i.H. von 227.982
published on 13/12/2016 00:00

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verkauf eines zur Reinigung von Wasser bestimmten Destilliergerätes der amtlichen Aufsicht nach dem Branntweinmonopolgesetz unterliegt und - bejahendenfalls -, ob der Klägerin eine Ausnahme
published on 17/02/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin ihr Feldinventar im Streitzeitraum aktivieren mus
published on 31/10/2014 00:00

Tenor Unter Änderung der Kostenrechnung werden die festgesetzten Gerichtskosten auf 484 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung abgewiesen. Tatbestand 1 I. Die Ehefrau des Erinnerungsführers erwarb am 27.12.2002 Inhaber-Teilschuldverschrei
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.