Finanzgerichtsordnung - FGO | § 43
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 43
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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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27/08/2010 14:16
Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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published on 15/03/2018 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob ein Widerspruch gegen die Anmeldung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle für 2010 (Streitjahr) i.H. von 227.982
published on 13/12/2016 00:00
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verkauf eines zur Reinigung von Wasser bestimmten Destilliergerätes der amtlichen Aufsicht nach dem Branntweinmonopolgesetz unterliegt und - bejahendenfalls -, ob der Klägerin eine Ausnahme
published on 17/02/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin ihr Feldinventar im Streitzeitraum aktivieren mus
published on 31/10/2014 00:00
Tenor
Unter Änderung der Kostenrechnung werden die festgesetzten Gerichtskosten auf 484 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung abgewiesen.
Tatbestand
1 I. Die Ehefrau des Erinnerungsführers erwarb am 27.12.2002 Inhaber-Teilschuldverschrei
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