(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

(2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt die Frist einen Monat. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder ohne Antrag bewilligt werden, außer wenn der Antrag vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.

(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat.

(5) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.

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Steuerrecht: Zum Einkommensteuererstattungsanspruch bei Insolvenz

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Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung nahe dem Familienwohnsitz

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Schönheitsreparaturen: Wertung als anschaffungsnahe Herstellungskosten

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Steuerrecht

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§ 56 FGO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 56 FGO wird zitiert von 5 anderen §§ im Finanzgerichtsordnung.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 65


(1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die z

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 55


(1) Die Frist für einen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehr

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 72


(1) Der Kläger kann seine Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, bei Verzicht auf die mündliche Verhandlung und nach Ergehen eines Gerichtsbescheides ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Bek

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 60a


Kommt nach § 60 Abs. 3 die Beiladung von mehr als 50 Personen in Betracht, kann das Gericht durch Beschluss anordnen, dass nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Er

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2002 - XII ZB 186/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 40/06 vom 19. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 B Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen S

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2003 - XII ZB 147/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 147/02 vom 9. Juli 2003 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 520 Abs. 2 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 D Zur Frist, innerhalb derer eine versäumte Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßk

Finanzgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - 12 K 23/19

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Finanzgericht München Urteil, 13. März 2019 - 7 K 484/17

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 A

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 1 K 1200/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplom-Ingenieur, Einkünf

Finanzgericht München Urteil, 31. Juli 2017 - 7 K 53/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Jurist und war im Streitj

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 21. Feb. 2017 - 7 K 3194/16

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Finanzgericht München Urteil, 14. Apr. 2014 - 7 K 2547/13

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 09. Dez. 2014 - 1 K 1017/13

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Finanzgericht München Urteil, 10. März 2017 - 12 K 2612/14

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Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Nov. 2015 - RN 6 K 13.1750

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Finanzgericht München Urteil, 11. Aug. 2017 - 7 K 775/17

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Finanzgericht München Urteil, 26. März 2015 - 13 K 2758/11

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Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 2387/13

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Finanzgericht München Urteil, 01. Aug. 2016 - 7 K 1691/15

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Finanzgericht München Urteil, 29. Aug. 2016 - 7 K 401/16

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Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Juni 2018 - I R 36/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. April 2016  7 K 1364/14 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2018 - 2 K 26/15

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten in der Sache um die zutreffende steuerliche Behandlung des Ausscheidens des Klägers aus einer Rechtsanwaltssozietät. 2 Der Kläger war seit 2001 Partner der ... (Partnerschaft). Mit Schreiben vom 30. Juni

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Mai 2018 - XI R 22/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 9. November 2016  2 K 1912/15 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Apr. 2018 - 6 K 44/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine beim Kläger durchgeführte Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechtswidrig gewesen sind. 2 Der Kläger betreibt als Franchisenehmer eine "A"-Filiale in Hamburg-....

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Apr. 2018 - X R 9/18

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor Die am 31. Dezember 2017 eingelegte Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 12. Mai 2016  13 K 3559/13 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Jan. 2018 - 2 K 215/17

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anlehnung eines Änderungsantrags hinsichtlich der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1994 bis 1997. 2 Der Kläger war zur Hälfte al

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - X R 5/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2016  7 K 7099/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2017 - V S 18/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Nov. 2017 - IX B 66/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. April 2017 1 K 1200/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Okt. 2017 - IX B 98/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juni 2017  5 K 10037/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Sept. 2017 - V B 64/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017  10 K 240/16 U wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Sept. 2017 - XI B 107/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2016  1 K 1851/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juli 2017 - X S 2/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juli 2017 - X B 16/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2017 4 V 4265/15 wird als unzulässig verworfen, soweit sie den Solidaritätszuschlag z

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Juni 2017 - X B 170/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. November 2016  3 K 251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Mai 2017 - XI B 1/17

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Oktober 2016 15 K 851/11 U wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 23. März 2017 - 3 K 287/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tatbestand 1 Beim Einheitswert für die Betriebsgebäude der Klägerin auf dem gemieteten Grundstück ist streitig, ob Abschläge wegen vertraglicher Abbruchverpflichtung zu berücksichtigen sind (§ 94 Abs. 3 Satz 3 HS 1 BewG) oder aber vorauszusehen ist

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. März 2017 - VI S 21/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Dez. 2016 - X R 20/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Juni 2016  7 K 727/14 E wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Dez. 2016 - V S 34/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 24. Nov. 2016 - 4 K 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der polnische Kläger wendet sich gegen ein Steuer- und Zinsbescheid. 2 Mit Steuer- und Zinsbescheid vom 05.02.2014 (Registrierkennzeichen: XXX) setzte der Beklagte gegen den Kläger Einfuhrumsatz- und Tabaksteuer sowie Hinterziehu

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 15 K 748/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Sept. 2016 - II B 31/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. März 2016 7 K 1703/15 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2016 - IV R 2/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Revisionen des Revisionsklägers zu 1. und der Revisionsklägerin zu 2. gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2012  5 K 1281/08 werden als unbegründet zurüc

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Sept. 2016 - V B 26/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 26. Januar 2016 2 K 1659/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Aug. 2016 - IX R 15/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. April 2016  8 K 2166/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Juli 2016 - V S 20/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juli 2016 - I R 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2015  9 K 3478/13 F wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Juni 2016 - 1 S 783/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 31. März 2016 - 1 S 119/16 - werden zurückgewiesen.Der Kläger trägt die K

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 04. Mai 2016 - 1 K 4060/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Streitig ist, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist. 2 1. Die Klägerin ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsfüh

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2016 - III R 65/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Januar 2013  2 K 1254/12 (Kg) im Kostenpunkt ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als es den Zeitraum

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Apr. 2016 - IX B 138/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. September 2015  8 K 2841/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Feb. 2016 - X S 23/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta