Finanzgerichtsordnung - FGO | § 75

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 75
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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.

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published on 17/08/2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger erzielte in den streitigen Zeiträumen als ... Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
published on 29/08/2013 00:00

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.
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