Finanzgerichtsordnung - FGO | § 58

(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind

1.
die nach dem bürgerlichen Recht Geschäftsfähigen,
2.
die nach dem bürgerlichen Recht in der Geschäftsfähigkeit Beschränkten, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind.

(2) Für rechtsfähige und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, für Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, für alle Fälle der Vermögensverwaltung und für andere einer juristischen Person ähnliche Gebilde, die als solche der Besteuerung unterliegen, sowie bei Wegfall eines Steuerpflichtigen handeln die nach dem bürgerlichen Recht dazu befugten Personen. §§ 53 bis 58 der Zivilprozessordnung gelten sinngemäß.

(3) Betrifft ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Gegenstand des Verfahrens, so ist ein geschäftsfähiger Betreuter nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne Einwilligung des Betreuers handeln kann oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1825 Einwilligungsvorbehalt


(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, de

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Juni 2019 - 1 K 908/18

bei uns veröffentlicht am 04.06.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die für die Streitjahre 2006 und 2007 festgesetzten Gewerbesteuernachforderungen die

Finanzgericht München Urteil, 10. Mai 2016 - 2 K 1669/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob die bestandskräftigen Bescheide 2010 und 2011 über Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewer

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 04. Sept. 2017 - 7 K 1379/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die als vollmachtlose Vertreter aufgetretenen Rechtsanwälte … Gründe I. Streitig ist die Steuerfestsetzung im Schätzungsw

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Sept. 2017 - IV R 1/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2014 2 K 9037/06 B wegen Gewinnfeststellung 2000 und 2004 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. März 2016 - X S 47/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Finanzgericht Köln Urteil, 08. Okt. 2015 - 13 K 2932/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Prozessbevollmächtigten,Herrn A, als vollmachtlosem Vertreter auferlegt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten vorrangig über die Frage, ob gegenübe

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Juli 2014 - V S 13/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Juli 2014 - V S 15/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Apr. 2014 - V S 5/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat die Feststellungsklage des Klägers und Antragstellers (Kläger) wegen Auskunftserteilung durch den Beklagten und Antragsgegner

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Dez. 2013 - 1 K 3881/11

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand   1 Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (der Beklagte) mit der Weitergabe von Unterlagen, die der Kläger bei ihm eingereicht hat, gegen das Steuergeheimni

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Nov. 2012 - 2 K 967/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tenor Der Betreuerin des Klägers, Frau Rechtsanwältin A, wird Akteneinsicht in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten gewährt (§ 78 Finanzgerichtsordnung - FGO -).Um Durchführung der Akteneinsicht wird das Amtsgericht

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Aug. 2012 - I B 69/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 I. In der Sache ist zwischen den Beteiligten streitig, ob Bescheide, deren Inhaltsadressatin die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, ist,

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Feb. 2012 - VI B 130/11

bei uns veröffentlicht am 10.02.2012

Gründe 1 1. Durch das Schreiben des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) vom 17. November 2011 wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht wirksam erhoben. Der Kläger w

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Feb. 2012 - V B 3/12

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tatbestand 1 I. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2011 und 24. Oktober 2011 legte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) Beschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts Düs

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Sept. 2011 - II S 5/11 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 02.09.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) ließ sich vor dem Finanzgericht (FG) in einem Klageverfahren wegen Grunderwerbsteuer zunächst von einer Rech

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juni 2011 - IX B 11/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es bleibt dahingestellt, ob ihre Begründung den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Juli 2010 - IV B 55/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tatbestand 1 I. An der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --T-GbR-- waren im Streitjahr (2006) neben Frau E. drei weitere Gesellschafter beteiligt. Die Gesellsch

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Sept. 2009 - 14 K 254/04

bei uns veröffentlicht am 08.09.2009

Tatbestand   1  Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 07.03.1975 als offene Handelsgesellschaft (OHG) vom Photolithographen aA und dem Maschinenschlosser bB gegründet. Unternehmensgegenstand war die Herstellung und de

Referenzen

(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen...
(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen...
(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen...