(1) Das Finanzgericht kann von Amts wegen oder auf Antrag andere beiladen, deren rechtliche Interessen nach den Steuergesetzen durch die Entscheidung berührt werden, insbesondere solche, die nach den Steuergesetzen neben dem Steuerpflichtigen haften. Vor der Beiladung ist der Steuerpflichtige zu hören, wenn er am Verfahren beteiligt ist.

(2) Wird eine Abgabe für einen anderen Abgabenberechtigten verwaltet, so kann dieser nicht deshalb beigeladen werden, weil seine Interessen als Abgabenberechtigter durch die Entscheidung berührt werden.

(3) Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie beizuladen (notwendige Beiladung). Dies gilt nicht für Mitberechtigte, die nach § 48 nicht klagebefugt sind.

(4) Der Beiladungsbeschluss ist allen Beteiligten zuzustellen. Dabei sollen der Stand der Sache und der Grund der Beiladung angegeben werden.

(5) Die als Mitberechtigte Beigeladenen können aufgefordert werden, einen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

(6) Der Beigeladene kann innerhalb der Anträge eines als Kläger oder Beklagter Beteiligten selbständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen und alle Verfahrenshandlungen wirksam vornehmen. Abweichende Sachanträge kann er nur stellen, wenn eine notwendige Beiladung vorliegt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Steuerrecht: Keine „Rückfahrkarte“ für den Aufteilungsbescheid

29.05.2018

Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Einkommensteuer

Steuerrecht: Zur Selbständigkeit des Bezirksdirektors einer Bausparkasse

25.02.2012

maßgeblich sind die im HGB geregelten Unterscheidungsmerkmale der freien Gestaltung der Tätigkeit und der freien Bestimmung der Arbeitszeit - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin

Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung

27.08.2010

Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 73


(1) Das Gericht kann durch Beschluss mehrere bei ihm anhängige Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und wieder trennen. Es kann anordnen, dass mehrere in einem Verfahren zusammengefasste Klagegegenstände in getrennten Verfa

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 123


(1) Klageänderungen und Beiladungen sind im Revisionsverfahren unzulässig. Das gilt nicht für Beiladungen nach § 60 Abs. 3 Satz 1. (2) Ein im Revisionsverfahren nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Beigeladener kann Verfahrensmängel nur innerhalb von zwei Mon

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 60a


Kommt nach § 60 Abs. 3 die Beiladung von mehr als 50 Personen in Betracht, kann das Gericht durch Beschluss anordnen, dass nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Er
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 48


(1) Gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können Klage erheben: 1. zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn solche nicht vorhanden sind, der Klagebevollmächtigte im Sinne des Absatzes 2

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

190 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - 2 K 3248/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 3248/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: „Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften In der Streitsache ... K

Finanzgericht München Urteil, 15. Feb. 2016 - 7 K 1977/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1977/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ermessensausübung bei der Entscheidung über einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes In der Streitsa

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 21. Feb. 2017 - 7 K 3194/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Gewinnverteilung zwischen Gesellschaftern. Der Kläger war im Feststellungszeitraum 20

Finanzgericht München Urteil, 27. Juli 2015 - 10 K 3179/13

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 3179/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwörter: In der Streitsache [... Kl] Klä

Finanzgericht München Urteil, 29. Juni 2015 - 7 K 2184/13

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 2184/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Abzweigung Kindergeld In der Streitsache wegen Kindergeld hat der 7. Senat des Finanzgerichts München durch ... aufgrund

Finanzgericht München Urteil, 25. Nov. 2014 - 2 K 935/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Änderungsbescheids vom 20. Oktober 2014 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2004 wird der Verlust aus Gewerbebetrieb für die ... GmbH & Co. KG auf 175.231,84

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2018 - 5 K 1588/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe aufgrund der Veräußerung des im Gesamthandseigentum der Gesells

Finanzgericht München Urteil, 25. Sept. 2018 - 12 K 1551/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gesamtrechtsnachfolger der Klägerin tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Zwischen der ([… vor kurzem] verstorbenen) Klägerin und dem Beklagten,

Finanzgericht München Beschluss, 04. Feb. 2014 - 5 V 3586/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Der Antragsteller beteiligte sich im Jahr 2000 an der ….-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.

Finanzgericht München Urteil, 17. März 2014 - 7 K 897/10

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Tatbestand Streitig ist, ob in den Jahren 2003, 2004 und 2005 e

Finanzgericht München Beschluss, 17. Nov. 2014 - 10 V 2745/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist die Höhe von Gewinnanteilen der Kommanditisten und des Aufgabegewinns eines Kommanditisten.

Finanzgericht München Beschluss, 17. Nov. 2014 - 10 V 2289/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist die Höhe von Gewinnanteilen der Kommanditisten. I. Die Antragstellerin is

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Nov. 2018 - IV B 44/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beiladungsbeschluss des Finanzgerichts Münster vom 20. Juni 2018  10 K 2807/14 F aufgehoben. Tatbestand

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Okt. 2018 - 3 K 58/18

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tatbestand 1 Streitig ist, ob Kinder- und Betreuungsfreibeträge von der Lebensgefährtin des Klägers auf ihn zu übertragen sind. 2 Der Kläger lebt mit Frau A (im Folgenden: A) in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie haben zwei gemeinsa

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2018 - IV R 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2016 12 K 1204/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juni 2018 - VIII R 38/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014  8 K 14094/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2018 - IV R 11/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016  9 K 95/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Mai 2018 - VII B 112/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2017  13 K 756/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Apr. 2018 - X B 144, 145/17, X B 144/17, X B 145/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Die Verfahren X B 144/17 und X B 145/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2018 - IV R 15/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Februar 2015  6 K 277/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2018 - IV R 38/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin zu 1. wird zurückgewiesen. Auf die Revision der Klägerin zu 2. wird das Urteil des

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Jan. 2018 - I B 81/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. Juli 2017  11 K 411/13 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Jan. 2018 - 3 K 209/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tatbestand A 1 Zwischen den Beteiligten sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei Insolvenz des leistenden Unternehmens streitig. I. 2 1. Die am ... 2010 zunächst in der Rechtsfo

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2018 - X R 21/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Die Beiladung der X GbR sowie des A.X. und der B.X. in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der X GbR wird abgelehnt. Tatbestand

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Dez. 2017 - IV R 44/14

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2014 3 K 1685/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Dez. 2017 - IV R 55/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. September 2016 15 K 444/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Dez. 2017 - IV R 56/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. September 2016 15 K 446/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - IV R 19/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. April 2014  13 K 315/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - III R 2/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015  4 K 1624/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Okt. 2017 - 3 K 141/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tatbestand A. 1 I. SACHSTAND 2 1. Sachzusammenhang 3 Zu unterscheiden sind hier die Bewertungen von zwei Grundstücken (Wohngrundstück und Garagengrundstück) jeweils zu zwei Stichtagen, nämlich zu den Todestagen erstens des Vaters (20

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Sept. 2017 - IV R 51/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. November 2015 15 K 666/14 G,F aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - I R 62/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Juni 2015 7 K 928/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Sept. 2017 - IV R 1/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2014 2 K 9037/06 B wegen Gewinnfeststellung 2000 und 2004 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2017 - IV R 41/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013  15 K 12089/08 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2017 - IV R 34/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Revisionen des Beklagten und der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Juni 2013 13 K 4827/08 F aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2017 - I R 34/14

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. März 2014  7 K 1792/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Mai 2017 - IV B 20/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 29. März 2017 5 K 1751/12 aufgehoben. Tatbestand

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2017 - VIII R 1/14

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. August 2012  13 K 4338/08 F aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Apr. 2017 - IV B 53/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 09.06.2016  6 K 284/10 wegen Gewinnfeststellung 2006 bis 2008 und wegen G

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Apr. 2017 - IV B 75/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beiladungsbeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 30. August 2016  2 K 22/16 aufgehoben, soweit dieser Beschluss ihr gegenüber ergangen ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2017 - IV R 25/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2015 1 K 2217/12 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 3005/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen.2) Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.3) Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Betrieb und Verkauf einer Fotovoltaikanlage z

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - IV R 4/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2014  15 K 6303/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - IV R 3/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2014  15 K 6300/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2017 - VIII R 24/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 24. August 2016  1 K 67/16 (6) aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2017 - VIII R 7/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013  6 K 1496/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Feb. 2017 - VII R 22/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2015  4 K 50/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - IV R 50/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 28. Oktober 2013  7 K 1918/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - IV R 5/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2015  3 K 304/14 aufgehoben.

Referenzen

(1) Gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können Klage erheben: 1. zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn solche nicht vorhanden sind, der Klagebevollmächtigte im Sinne des Absatzes 2;2. wenn...