Finanzgerichtsordnung - FGO | § 57

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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Beteiligte am Verfahren sind

1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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27/08/2010 14:16

Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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(1) Beteiligter am Verfahren über die Revision ist, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war. (2) Betrifft das Verfahren eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht, so kann das Bundesministerium der F
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published on 09/12/2014 00:00

Tatbestand I. Streitig ist im Veranlagungszeitraum 2009 (Streitjahr) die Ermittlung der Höhe der privaten Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz). Der Kläger betreibt eine Vermittlung von Immobilien und bezieht hieraus Eink
published on 16/01/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag vom 24. November 2016 auf Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2016 wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Gründe I. In dem
published on 21/04/2016 00:00

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsc
published on 21/04/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckba
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Annotations

(1) Beteiligter am Verfahren über die Revision ist, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war. (2) Betrifft das Verfahren eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht, so kann das Bundesministerium der Finanzen dem...