Finanzgerichtsordnung - FGO | § 132

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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Über die Beschwerde entscheidet der Bundesfinanzhof durch Beschluss.

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published on 21/03/2018 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Oktober 2017  5 K 5261/15 aufgehoben. Tatbestand
published on 11/01/2018 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22. Mai 2017  2 V 22/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 19/01/2017 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. September 2016  6 K 734/16 aufgehoben.
published on 02/11/2016 00:00

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Mai 2016  2 K 1430/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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