Finanzgerichtsordnung - FGO | § 110
(1) Rechtskräftige Urteile binden, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist,
- 1.
die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger, - 2.
in den Fällen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 die nicht klageberechtigten Gesellschafter oder Gemeinschafter und - 3.
im Fall des § 60a die Personen, die einen Antrag auf Beiladung nicht oder nicht fristgemäß gestellt haben.
(2) Die Vorschriften der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze über die Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten sowie über die Nachforderung von Steuern bleiben unberührt, soweit sich aus Absatz 1 Satz 1 nichts anderes ergibt.

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Kinderbetreuung durch Großeltern: Fahrtkostenersatz abzugsfähig
23.07.2012
Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG-FG Baden-Württemberg vom 09.05.12-Az:4 K 3278/11-Rechtsanwalt für Steuerrecht
Steuerrecht: Erstmaliger Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides nach Ablauf der Festsetzungsfrist
13.04.2010
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Gewerbesteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 110 FGO
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Finanzgerichtsordnung - FGO | § 48
(1) Gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können Klage erheben: 1. zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn solche nicht vorhanden sind, der Klagebevollmächtigte im Sinne des Absatzes 2
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 60a
Kommt nach § 60 Abs. 3 die Beiladung von mehr als 50 Personen in Betracht, kann das Gericht durch Beschluss anordnen, dass nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Er

90 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 110 FGO.
Sozialgericht Nürnberg Urteil, 22. Okt. 2015 - S 7 KR 601/14
bei uns veröffentlicht am 22.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Umsatzsteuer.
Die Beklagte, das B. behandelte im Jahr 2010 die bei der Klägerin, einer gesetz
Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 25. Aug. 2015 - 2 K 1534/14
bei uns veröffentlicht am 25.08.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
2 K 1534/14
Beschluss
In dem Rechtsstreit
...
- Kläger -
gegen
...
- Beklagter -
wegen Umsatzsteuer 2003 und 2005
hat der 2. Senat des Finanzgerichts Nürnberg
am 25. August 2015
beschlossen:
Die Gegenvors
Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2015 - 7 K 3229/14
bei uns veröffentlicht am 23.02.2015
TenorTatbestand
I. Streitig ist, ob das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom 24. September 2014 zu Recht abgelehnt hat.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Dem gege
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 K 861/13
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld vorliegen.
Der Kläger ist nach seinen Angaben als Missionar der in Südamerika tät