Finanzgerichtsordnung - FGO | § 59

Die Vorschriften der §§ 59 bis 63 der Zivilprozessordnung über die Streitgenossenschaft sind sinngemäß anzuwenden.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 59 Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes


Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpfli

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Hamburg Urteil, 31. Juli 2018 - 1 K 92/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tatbestand 1 Die Kläger lebten seit dem ... 2001 nicht getrennt in eingetragener Lebenspartnerschaft. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 (BGBl. S. 2787- Eheöf

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - I R 81/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Oktober 2014  8 K 730/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - I R 66/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Oktober 2014 8 K 731/12 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2016 - 11 K 3198/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegattensplittings in den Jahren 2002 bis 2008 vorliegen. 3Die Kläger fü

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2014 - 8 K 731/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der Bescheid vom 23.4.2009 über die Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 1.2.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelas

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2014 - 8 K 730/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beklagte zu Recht für eine verbindliche Auskunft, die gegenüber der Klägerin a

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 02. Dez. 2011 - 3 V 3699/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

Tenor 1. Die Vollziehung der Bescheide über die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2012 vom 10. Oktober 2011 11.. und 22.. wird dergestalt ausgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2012 bis 1 Monat nach einer Entscheidung über die Einsprüche der Antragste