Finanzgerichtsordnung - FGO | § 64

(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

(2) Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden; § 77 Abs. 2 gilt sinngemäß.

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Finanzgerichtsordnung - FGO | § 77


(1) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Hierzu kann der Vorsitzende sie unter Fristsetzung auffordern. Den Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Schr

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 27. Mai 2015 - 1 K 1408/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 1 K 1408/14 IM NAMEN DES VOLKES Gerichtsbescheid Stichwort: Klageschrift ohne Unterschrift In der Streitsache gegen ... wegen Eink

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 01. Sept. 2017 - 2 K 851/16

bei uns veröffentlicht am 01.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, inwiefern in den Streitjahren 2007 bis 2010 die Ausgangsumsätze der Klägerin steuerpfli

Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. D

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 2858/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger (Kl) hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Unternehmensberater Ein

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2017 - X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Verfahren X K 3-7/16 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Der Beklagte wird verurteilt, an den K

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2017 - X B 109/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2016  2 K 82/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 15 K 748/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Okt. 2016 - X K 3/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an jeden der Kläger wegen unangemessener Dauer des beim Hessischen Finanzgericht geführten Klageverfahrens 7 K 1148/10 (zunächst 9 K 1148/10) für einen Zeitraum

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Sept. 2016 - XI B 45/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 27. April 2016  6 K 919/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2016 - 2 K 1613/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten in der Sache darüber, ob Ru

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Juni 2015 - X B 28/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2014  13 K 13321/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Juni 2015 - IV R 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2012  2 K 128/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2014 - 4 K 246/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Die Klägerin bezog Kindergeld für ihren behinderten Sohn R., geb. ... 1977. 2 Mit Bescheid vom 27. Februar 2012 setzte die Beklagte auf

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Gerichtsbescheid, 17. Juni 2013 - 4 K 321/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2013

Tenor Den Klägern wird hinsichtlich der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Tatbestand 1 Mit Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2013 wies der Beklagte den Einspruch der Kläger gegen den Einkommensteuer

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Juni 2013 - 2 K 1191/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tenor Die Klage wegen gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008 wird abgewiesen. Die Klägerin hat insoweit die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren wegen gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 2010 wird

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - I R 80/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 A. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Nacherhebung einer Körperschaftsteuer als Abzugsteuer (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - I R 81/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 A Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Nacherhebung einer Körperschaftsteuer als Abzugsteuer (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Dez. 2012 - 6 K 1736/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Aufwendungen für Schulbücher und öffentliche Verkehrsmittel als außergewöhnlich

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juli 2012 - VII R 12/10

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der A-GmbH (Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren. Die Betei

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Juli 2011 - VII R 30/10

bei uns veröffentlicht am 26.07.2011

Tatbestand 1 I. Gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erhob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nach Reduzierung der H

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2011 - VII R 47/10

bei uns veröffentlicht am 17.05.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit März 1992 als Steuerberater bestellt. Aufgrund Verzichts erlosch die Bestellung zum 31. März 2007.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2010 - VIII R 38/08

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wendet sich gegen Einkommensteueränderungsbescheide für die Jahre 1991 und 1992, mit denen insbesondere seine vom

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 05. März 2008 - 2 K 202/06

bei uns veröffentlicht am 05.03.2008

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen geänderte Einkommensteuer(ESt)-Festsetzungen für 1991 und 1992. 2 Das Finanzamt erließ mit Datum vom 16. Dezember 2002 bzw. 8. Dezember 2003 geänderte ESt-B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Feb. 2008 - L 5 KR 316/08 B

bei uns veröffentlicht am 06.02.2008

Tenor Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen Ziff. 1 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene Ziff. 1 tragen die Kosten

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(1) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Hierzu kann der Vorsitzende sie unter Fristsetzung auffordern. Den Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Schriftsätze sind...