(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.

(2) Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. Dies ist das Gericht des ersten Rechtszugs. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende entscheiden.

(3) Für den Erlass einstweiliger Anordnungen gelten die §§ 920, 921, 923, 926, 928 bis 932, 938, 939, 941 und 945 der Zivilprozessordnung sinngemäß.

(4) Das Gericht entscheidet durch Beschluss.

(5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle des § 69.

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Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

25.04.2017

Die Finanzbehörde ist im Zweifel verpflichtet den Zugang von Verwaltungsakten wie dem Rundfunkbescheid nachzuweisen.
Zwangsvollstreckung

Verkehrsrecht: Halterhaftung: Vollstreckung österreichischer Geldbußen

28.07.2010

Österreichische Geldbußen, wenn Kfz-Halter den Fahrer nicht benennt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes


(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1. über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn keine Festgebühren bestimmt sind, und auf Erlas
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 128


(1) Gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, steht den Beteiligten und den sonst von der Entscheidung Betroffenen die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 113


(1) Für Beschlüsse gelten § 96 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 Nr. 6, §§ 107 bis 109 sinngemäß. (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über di

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 154


Kommt die Finanzbehörde in den Fällen des § 100 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 101 und 114 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung g
zitiert 9 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 920 Arrestgesuch


(1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten. (2) Der Anspruch und der Arrestgrund sind glaubhaft zu machen. (3) Das Gesuch kann vor der

Zivilprozessordnung - ZPO | § 938 Inhalt der einstweiligen Verfügung


(1) Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. (2) Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration sowie darin bestehen, dass dem Gegner eine Handlung geboten oder verbo

Zivilprozessordnung - ZPO | § 926 Anordnung der Klageerhebung


(1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben habe. (2) Wird dieser Anordnu

Zivilprozessordnung - ZPO | § 945 Schadensersatzpflicht


Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung er

Zivilprozessordnung - ZPO | § 928 Vollziehung des Arrestes


Auf die Vollziehung des Arrestes sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 921 Entscheidung über das Arrestgesuch


Das Gericht kann, auch wenn der Anspruch oder der Arrestgrund nicht glaubhaft gemacht ist, den Arrest anordnen, sofern wegen der dem Gegner drohenden Nachteile Sicherheit geleistet wird. Es kann die Anordnung des Arrestes von einer Sicherheitsleistun

Zivilprozessordnung - ZPO | § 923 Abwendungsbefugnis


In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 939 Aufhebung gegen Sicherheitsleistung


Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 941 Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.


Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht befugt, das Grundbuchamt oder die Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 69


(1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für

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Finanzgericht Münster Beschluss, 13. Mai 2020 - 1 V 1286/20 AO

bei uns veröffentlicht am 06.04.2022

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolge die Corona-Soforthilfe ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen. Der Kläger begehrt im vorliegendem Rechtsstreit, zur

Finanzgericht München Beschluss, 29. Aug. 2016 - 10 V 1871/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Staatsoberkasse [...] (StOK), die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwa

Finanzgericht München Beschluss, 30. März 2016 - 10 V 707/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 V 707/16 Beschluss In der Streitsache [... ASt] Antragsteller gegen Finanzamt [... M-Stadt

Finanzgericht München Beschluss, 25. Nov. 2015 - 10 V 2734/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 V 2734/15 Beschluss In der Streitsache [... ASt] Antragsteller gegen Finanzamt [... M-Stadt] Antragsgegner

Finanzgericht München Beschluss, 07. Jan. 2016 - 10 V 3018/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 V 3018/15 Beschluss Stichwörter: 1. Abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO entscheidet der Spruchkörper ausnahmsweise in alter Besetzung unter Mitwirkung

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 V 888/18

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Gründe I. Streitig ist in der Hauptsache die Kürzung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Ergebnisse ein

Finanzgericht München Beschluss, 17. Sept. 2015 - 7 V 2071/15

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 V 2071/15 Beschluss Stichwort: Die Voraussetzungen für einen neuen AdV-Antrag nach § 69 Abs. 6 FGO liegen nicht allein deshalb vor, weil das Finanzamt nach Erlass des A

Finanzgericht München Beschluss, 27. März 2015 - 2 V 440/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2842/14) die Rechtmäßigkeit der Schätzungsbescheide über die Einkom

Finanzgericht München Beschluss, 17. März 2015 - 10 V 231/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Am 3. September 2014 richtete die Staatsoberkasse Bayern an den Antragsgegner – das Finanzamt ȁ

Finanzgericht München Beschluss, 02. Aug. 2016 - 2 V 1212/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2532/14) die Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheids vom 6.

Finanzgericht München Beschluss, 02. Feb. 2016 - 2 V 2986/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 22. Juni 2015 (Dritts

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 14. Dez. 2017 - 6 K 1111/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist eine Vollstreckungsankündigung des beklagten Finanzamts vom 03.11.2016.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 24. Feb. 2017 - 6 K 1712/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist eine Vollstreckungsankündigung des beklagten Finanzamts vom 03.11.2016. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Verkehrsreferat, erließ am 18.05.2015 ein Straferkenntnis gegenüber dem Kläger, wona

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 11 AS 293/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist eine monat

Finanzgericht München Beschluss, 24. Juli 2018 - 7 V 1728/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen vom Antragsge

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 20. Juni 2018 - 4 V 54/18

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aufhebung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. 2 Das Hauptzollamt A erließ am 25.07.1997 einen Einfuhrabgabenbescheid über ... DM Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gegen den Antra

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 10. Apr. 2018 - 4 V 194/16

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAe) über die Einreihung von Instantnudelsuppen und -gerichten. 2 Die Antragstellerin importiert regelmäßig in Vietnam hergestellte

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. März 2018 - V B 120/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.10.2017 12 V 1889/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 02. Feb. 2018 - 4 V 150/17

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Umsatzsteuerbe

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 25. Jan. 2018 - 2 V 336/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dem Antragsgegner die Vollstreckung aus Steuerbescheiden bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Erlassantrag zu untersagen. 2 Der Antragsteller erwa

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 30. Nov. 2017 - 2 V 293/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tatbestand I. 1 Der Antragsteller begehrt Vollstreckungsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung. 2 Der Antragsgegner führt seit einiger Zeit Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Antragsteller durch. Mit Verfügung vom 22. August 2

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Juli 2017 - 11 V 2865/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkei

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 18. Mai 2017 - 2 V 117/17

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen vom Antragsgegner gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 2 Die A ... GmbH & Co. KG (A) schuldet dem Antragsgegner Steuern un

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 3 V 279/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tatbestand 1 I. 1. Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 15.11.2016 pfändete der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) wegen Abgabenrückständen in Höhe von ... € alle dem Antragsteller gegenwärtig und künftig gegen die A AG und die Bank B AG z

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 05. Dez. 2016 - 3 V 290/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Gründe 1 Der als Antrag auf einstweilige Anordnung zu verstehende Antrag ist gemäß § 114 FGO statthaft; und zwar auch soweit eine (sogenannte ex parte) Entscheidung ohne (gemeint: vorherige) Anhörung des Antragsgegners, das heißt des Finanzamts (FA

Finanzgericht Köln Beschluss, 12. Okt. 2016 - 3 V 593/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Vollziehung des Haftanordnungsantrags an das Amtsgericht K vom 10.2.2016 wird bis zum Abschluss des Verfahrens über den Einspruch aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Die Beschwerde wird zugelassen. 1Grün

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 30. Aug. 2016 - 6 V 105/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tatbestand I. 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner zur Erteilung einer Steuernummer verpflichtet ist. 2 Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde am ... 2016 gegründet und am

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juli 2016 - 3 V 401/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten sich über die Festsetzung von Aussetzungszinsen gem. § 237 der Abgabenordnung (AO). 2 Die Antragstel

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Juni 2016 - II B 91/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. September 2015  7 V 89/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Mai 2016 - V B 123/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 26. Februar 2015 1 V 846/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Beschluss, 29. Jan. 2016 - 2 V 3130/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Die Anträge der Antragsteller zu 1.), 2.) und 3.) sowie der Antrag zu 3.) des Antragsgegners werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten stre

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Jan. 2016 - VII B 119/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Der Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. August 2015  3 V 65/15 wird aufgehoben und der Antrag abgelehnt.

Finanzgericht Münster Beschluss, 01. Okt. 2015 - 7 V 2897/15 AO

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Zu entscheiden ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, ob den Antragstellern Vollstreckungsschutz zu gewähren ist. 4Die Antragsteller woll

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Sept. 2015 - I B 86/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 1. Juni 2015  10 V 506/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Sept. 2015 - 3 V 916/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom ... Juni 2015 gegenüber dem Amtsgericht Z zurückzunehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten

Finanzgericht Köln Beschluss, 07. Sept. 2015 - 2 V 1375/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Im Wege der einstweiligen Anordnung wird dem Antragsgegner bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens untersagt, den Finanzverwaltungen Australiens, Kanada, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und Japans jeweils Informat

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 05. Aug. 2015 - 3 KO 196/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Gründe 1 I. Die Gerichtskosten-Erinnerung ist gemäß § 66 Abs. 1, 6, 7 GKG unbegründet. 2 1. Soweit der Erinnerungsführer von den für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 3 V 161/15 wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Kassenze

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Mai 2015 - 3 L 207/13

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 Die von der Klägerin geltend gemachten „ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen nicht die Zulassung

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Apr. 2015 - 6 Ko 1093/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die von der Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf 102,82 € festgesetzt. II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Tatbestand 1 I. Im vorliegenden Erinnerungsverfahren streiten

Finanzgericht Münster Beschluss, 07. Jan. 2015 - 8 V 1774/14 G

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Die Vollziehung der Gewerbesteuermessbescheide 2008 bis 2010, jeweils vom 25.11.2013, wird in Höhe von 18.365 EUR für 2008, 16.444 EUR für 2009 und 18.133 EUR für 2010 bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließend

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 13. Juni 2014 - 6 V 76/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, den Antragsgegner (das Finanzamt -FA) zur Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verpflichten. 2 Der Antragsteller arbeitete bis zu

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Juni 2014 - VII S 8/14

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Gründe 1 Der Antrag hat keinen Erfolg. 2 Mit Beschluss vom

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 03. Juni 2014 - 4 V 93/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Änderung von drei verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) für Kameras. 2 1. Die Antragstellerin stellte beim Antragsgegner unter dem ... 2012 fünf Anträ

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 3 V 63/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Arrestanordnung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Antragstellerin vom 07.03.2014. 2 1. a) Die Antragstellerin hat seit Anfang 2007 ihrem Lebensgefährten, Herrn Dr. A (im Folgen

Finanzgericht Köln Beschluss, 19. Feb. 2014 - 13 V 228/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe 2I. 3Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vollstreckungsaufs

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 03. Jan. 2014 - 3 K 157/13

bei uns veröffentlicht am 03.01.2014

Gründe 1 Der Antrag vom 22. Juli 2013 auf Prozesskostenhilfe wird gemäß § 142 FGO i. V. m. §§ 114 ff., 117, 127 ZPO abgelehnt, nachdem er binnen der am 1. Oktober bis 4. November 2013 gemäß § 79b FGO gesetzten Ausschlussfrist nicht begründet un

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2013 - 3 V 932/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 I. Die Antragsteller begehren hinsichtlich der Vollstreckung aus Einkommensteuerbescheide

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Jan. 2013 - 3 V 1340/12

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom 08. Juni 2012 gegenüber dem Amtsgericht ... zurückzunehmen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner z

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Dez. 2012 - III B 41/12

bei uns veröffentlicht am 21.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begründeten im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie sind unbeschränkt einkommenste

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2012 - III B 89/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tatbestand 1 Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) begründeten Ende September 2011 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie leben nicht dauernd getren

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(1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten. (2) Der Anspruch und der Arrestgrund sind glaubhaft zu machen. (3) Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle...
Das Gericht kann, auch wenn der Anspruch oder der Arrestgrund nicht glaubhaft gemacht ist, den Arrest anordnen, sofern wegen der dem Gegner drohenden Nachteile Sicherheit geleistet wird. Es kann die Anordnung des Arrestes von einer Sicherheitsleistung abhängig...
In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.
(1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben habe. (2) Wird dieser Anordnung nicht Folge...
(1) Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. (2) Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration sowie darin bestehen, dass dem Gegner eine Handlung geboten oder verboten...
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Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht befugt, das Grundbuchamt oder die Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen.
Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat...
(1) Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf...