Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 89
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Klage ist an keine Frist gebunden, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts oder die Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers oder die Vornahme eines unterlassenen Verwaltungsakts begehrt wird.
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published on 10/03/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.12.2015 verurteilt, an den Kläger Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 20.10.2014 hinaus bis zum 05.0
published on 01/08/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte berechtigt ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kran
published on 10/03/2016 00:00
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 03.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.08.2015 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Belastungsgrenze des Klägers für das Jahr 2014 1 vom Hundert der jährlichen Br
published on 23/09/2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19. April 2013 wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
In der Sache geht es dem Kläger und Beschwerdeführer (i
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