Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 127

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 127
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Ist ein Beteiligter nicht benachrichtigt worden, daß in der mündlichen Verhandlung eine Beweiserhebung stattfindet, und ist er in der mündlichen Verhandlung nicht zugegen oder vertreten, so kann in diesem Termin ein ihm ungünstiges Urteil nicht erlassen werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme des § 127 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. Macht der Beteiligte, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, von seinem Recht, einen Rechtsanwalt
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 20/02/2017 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 22. September 2015 wird als unzulässig verworfen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe Streit
published on 16/04/2013 00:00

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Magdeburg vom 14. März 2011 (einstweiliger Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe) werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das..
published on 14/02/2013 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Oktober 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide des Bekla
published on 14/01/2013 00:00

Tenor Die Beschwerden gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. August 2012 (einstweiliger Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe) werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 De
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.