Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 83

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

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published on 30/08/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 45
published on 27/06/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes
published on 13/06/2016 00:00

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten Gründe
published on 06/10/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren im Wege der Untätigkeitsklage den Erlass von Bescheiden durch den Beklagten. Di
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