Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 84

(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.

(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 97 Berufungsausschüsse


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen errichten für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung einen Berufungsausschuß für Ärzte und einen Berufungsausschuß für Zahnärzte. Sie können

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 106c Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen


(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen bilden jeweils eine gemeinsame Prüfungsstelle und einen gemeinsamen Beschwerdeausschuss. Der Beschwerdeausschuss besteht aus Vertretern der Kassenä
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 36a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 67


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stelle

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 66


(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur dann zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhalten

Referenzen - Urteile |

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108 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 15. Feb. 2019 - S 21 P 144/18

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege im Zeitraum vom 20.12.2017 bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 650/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 08. Jan. 2019 - S 20 SO 129/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben. Tatbestand Die Beteiligten stre

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 19. Juli 2016 - S 16 AS 760/16 ER

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit ab 1. Juli 7.2016 bis einschließlich 31. Dezember 2016 vorläufig Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Höhe von monatlich 234

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 12. Juli 2017 - S 13 AS 573/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Minderung des Anspruches auf Alg II um 10% wegen Meldepflichtverletzung sowie die Fests

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2017 - L 5 KR 433/14

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 04.09.2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Dez. 2016 - S 11 AS 1222/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Beklagten wird abgewiesen. II. Der Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Grundsicherung nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Hilfe zum Lebensunterh

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Juni 2017 - S 9 AS 345/17 ER

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtlichen Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren d

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2016 - L 7 AS 160/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand I.

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 05. Jan. 2017 - S 6 AL 468/16 ER

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die 1957 geborene Antragstellerin war vom 01.07.2011 bis 30.

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 12. Nov. 2015 - S 11 SO 25/15. S 11 SO 26/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Normenkette: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger zu 1) - A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin zu 2) - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B-Straße, B-Stadt - - gegen D., D-Straße, D-Stadt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Nov. 2015 - L 7 AS 736/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Aug. 2015 - L 10 AL 72/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 02.03.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg). Mit Bescheid vom 07.02.2014 bewilli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Juni 2015 - L 10 AL 159/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: B., B-Straße, Bamberg - - gegen Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Geschäftsführung des O

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. März 2015 - L 12 KA 68/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 253/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 14 AS 126/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „gerichtliche Festsetzung Umzugs- und Renovierungskosten“

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - L 19 R 824/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 18 AS 669/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 734/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 735/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 180/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 11 AS 293/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist eine monat

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Juni 2018 - L 6 KR 30/18 B

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 02. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 I. Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhi

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerich

Bundessozialgericht Beschluss, 21. März 2018 - B 6 KA 63/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 7 SO 2541/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren um Sozial

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - 7 AZR 82/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 - 21 Sa 48/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - B 2 U 16/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Juli 2015 und des Sozialgerichts Frankfurt/Main vom 25. Juni 2013 aufgehoben und die Klage abgewi

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 14 R 573/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt von der Bek

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Sept. 2016 - L 11 KA 35/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.2015 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten stre

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Aug. 2016 - L 6 AS 1539/15

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.07.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger be

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.01.2016 abgeändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 3.874,88 EUR festgesetzt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.08.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Beklagte dem Kl

Sozialgericht Detmold Beschluss, 14. Juni 2016 - S 2 SO 199/16 ER

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.04.2016 aufschiebende Wirkung hat und der Antragsgegner vorläufig weiterhin verpflichtet ist, der Antragstellerin bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides vom 04.04.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2016 - B 5 R 26/15 R

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2015, das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. November 2013, der Bescheid der Beklagten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2016 - 7 AZR 827/13

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2013 - 4 Sa 1783/12 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. März 2016 - L 19 AS 1889/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 05.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2016 - 6 AZR 221/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. November 2014 - 7 Sa 29/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Jan. 2016 - 3 Sa 429/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.8.2015 - 6 Ca 2438/14 - aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis z

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 05. Nov. 2015 - S 31 U 427/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger am 00.02.2014 einen aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigungspflichtigen Arbeitsunfa

Sozialgericht Detmold Urteil, 13. Okt. 2015 - S 2 SO 208/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Höhe der Grundsicherung im Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 unter dem Aspekt der Anrechnung von Schadensersatzleistungen aufgrund

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Aug. 2015 - L 3 R 519/13

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.05.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Sozialgericht Aachen Beschluss, 05. Aug. 2015 - S 14 AS 702/15 ER

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers vom 22.07.2015 gegen den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung des Antrags-gegners per Verwaltungsakt vom 30.06.2015 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Juli 2015 - L 11 KR 4787/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.10.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über Abführung von Beitr

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Juni 2015 - L 4 R 3235/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. Mai 2014 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für

Sozialgericht Aachen Beschluss, 16. Juni 2015 - S 14 AS 513/15 ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in voller Leistungs

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(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die...