Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 93

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Der Klageschrift, den sonstigen Schriftsätzen und nach Möglichkeit den Unterlagen sind vorbehaltlich des § 65a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die Beteiligten beizufügen. Sind die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, so fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten für die Anfertigung können von dem Kläger eingezogen werden.

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Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätz
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published on 03/12/2018 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 29.05.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Abschriften in
published on 22/03/2016 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vom 14.03.2016 bis zum 30.09.2016 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs n
published on 07/12/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 7. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Beteiligten streit
published on 09/04/2014 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. April 2013 - L 3 AS 639/12 - wird zurückgewiesen.
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(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als...