(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend.

(2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 61 SGG

§ 61 SGG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 169


(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihre

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171b


(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 192


(1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der

Referenzen - Urteile | § 61 SGG

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 SGG.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 15 RF 32/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Dem Antragsteller steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 30.04.2015 zu. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschä

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 13 R 533/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht München zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Okt. 2018 - B 9 V 20/18 B

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2018 Prozesskostenhilfe z

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 7 AY 3934/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 30. August 2017 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - B 9 SB 61/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Juni 2017 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2017 - B 9 V 58/16 B

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2016 Prozesskostenhilfe zu gewä

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Apr. 2015 - L 18 KN 91/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 8.4.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regelal

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2014 - L 18 KN 116/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Dortmund vom 23.5.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regel

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Aug. 2014 - L 18 KN 63/10

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 27.1.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regela

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Aug. 2014 - L 18 KN 45/11

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 14.12.2010 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.5.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2009 verurteilt, de

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2014 - L 18 KN 210/11

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Dortmund vom 5.5.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regela

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Apr. 2014 - L 18 KN 68/11

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Soweit die Klägerin die Gewährung einer finanziellen Unterstützung begehrt, wird die Berufung als unzulässig verworfen und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund v

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Jan. 2011 - B 5 R 261/10 B

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Januar 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Dez. 2010 - B 11 AL 82/10 B

bei uns veröffentlicht am 29.12.2010

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2010 - L 9 AL 113/08 - Prozesskostenhilfe zu b

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 02. Juni 2010 - 1 BvR 448/06

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

Tenor 1. Die Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. Januar 2006 - L 15 B 16/05 AL RG -, und vom 21. September 2005 - L 15 B 4/05 AL - , soweit damit die Beschwerde d

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 10. Sept. 2004 - L 8 AL 30/03

bei uns veröffentlicht am 10.09.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 26.02.2002 sowie der Bescheid der Beklagten vom 26.04.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.06.2000, betreffend die Aufhebung der Bewilligun

Referenzen

(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind...
(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind...