Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 62
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Vor jeder Entscheidung ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren; die Anhörung kann schriftlich oder elektronisch geschehen.
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published on 16/01/2019 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17.05.2018 betreffend die Verhängung von Ordnungsgeld gegen den Kläger aufgehoben.
II. Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen
published on 05/02/2014 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 28.08.2013 aufgehoben.
II. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Augsburg zurückverwiesen.
III. Die Revision wird nicht zugelasse
published on 21/07/2016 00:00
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2015, berichtigt mit Beschluss vom 27. Mai 2015, wird abgeändert und der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheids vom 12. Oktober 2012 in der Gestalt des
published on 04/05/2016 00:00
Tenor
I.
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 18. Februar 2016, Az.: L 15 SF 208/15, wird als unzulässig verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
Mit 19-seitigem B
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