Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 123
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 123
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Das Gericht entscheidet über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein.
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28/10/2013 12:37
Die Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit in Gefahr begeben.
SubjectsVersicherungsrecht
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published on 19/07/2018 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.09.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2017 abgewiesen.
II
published on 20/03/2019 00:00
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 20/03/2019 00:00
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 22/11/2016 00:00
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. Juni 2015 aufgehoben.
II.
Die Klage gegen den Bescheid vom 23. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.
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