Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 106

(1) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben tatsächlicher Art ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

(2) Der Vorsitzende hat bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen.

(3) Zu diesem Zweck kann er insbesondere

1.
um Mitteilung von Urkunden sowie um Übermittlung elektronischer Dokumente ersuchen,
2.
Krankenpapiere, Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Sektions- und Untersuchungsbefunde sowie Röntgenbilder beiziehen,
3.
Auskünfte jeder Art einholen,
4.
Zeugen und Sachverständige in geeigneten Fällen vernehmen oder, auch eidlich, durch den ersuchten Richter vernehmen lassen,
5.
die Einnahme des Augenscheins sowie die Begutachtung durch Sachverständige anordnen und ausführen,
6.
andere beiladen,
7.
einen Termin anberaumen, das persönliche Erscheinen der Beteiligten hierzu anordnen und den Sachverhalt mit diesen erörtern.

(4) Für die Beweisaufnahme gelten die §§ 116, 118 und 119 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 155


(1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen. (2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht, 1. über die Aussetzung und das Ruhe

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 111


(1) Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zur mündlichen Verhandlung anordnen sowie Zeugen und Sachverständige laden. Auf die Folgen des Ausbleibens ist dabei hinzuweisen. (2) Die Ladung von Zeugen und Sachverständigen

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 110a


(1) Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlun
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 118


(1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sind auf die Beweisaufnahme die §§ 358 bis 363, 365 bis 378, 380 bis 386, 387 Abs. 1 und 2, §§ 388 bis 390, 392 bis 406 Absatz 1 bis 4, die §§ 407 bis 444, 478 bis 484 der Zivilprozeßordnung entsprech

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 116


Die Beteiligten werden von allen Beweisaufnahmeterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten lassen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 119


(1) Eine Behörde ist zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften nicht verpflichtet, wenn die zuständige oberste Aufsichtsbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten,

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290 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2017 - L 15 VK 14/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 365/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 4 KR 49/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Nov. 2016 - L 15 RF 35/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 30.08.2016 wird auf 616,53 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 U 74/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 21. Nov. 2016 - L 15 RF 32/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 20.09.2016 wird auf 589,05 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 20 VJ 5/11

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15. Juni 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 2 U 484/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 27. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wir nicht zugelas

Sozialgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - S 38 KA 1293/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Ausgangsbescheid vom 23.02.2015

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2016 - L 2 P 70/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2019 - L 7 U 396/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Die mit gerichtlichem Schreiben vom 25.10.2018 erfolgte Anweisung an die Gerichtssachverständige wird aufgehoben. II. Die Beweisanordnung vom 12.9.2018 wird wie folgt ergänzt: 1. Dem Ehemann der Klägerin, Herrn C. A

Sozialgericht München Beschluss, 22. März 2019 - S 38 KA 52/19 ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Aussetzung des Zwangstermins (31.3.2019) für die Bestellung von Hardware zur Anbindung der Kassenärzte an die TI-Infrastruktur und Aussetzung der damit verbundenen Strafab

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - L 15 BL 8/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29. Oktober 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. III. A

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Apr. 2019 - L 3 SF 160/18 AB

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor Das Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlichen Sachverständigen Dr. A. wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger, Berufungskläger und hiesige Antragsteller (nachfolgend: Antragsteller) macht im Berufun

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2014 - L 17 U 380/09

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tatbestand Die Kläger begehren im Überprüfungsverfahren nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Anerkennung einer Krebserkrankung des verstorbenen M. A. (im Folgenden: V.) als Wie-Berufskrankheit (Wie-BK) nach § 551 Abs. 2

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - L 13 R 1009/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Der 1960 geborene Kläger hat von September 1975 bis Juli 1978 den Beruf des Universalfräsers erlernt und im J

Sozialgericht München Urteil, 21. Jan. 2014 - S 4 BL 3/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Der Bescheid vom 25.9.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.3.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 1.4.2008 Blindengeld zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Feb. 2014 - L 2 U 406/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 28.08.2013 aufgehoben. II. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Augsburg zurückverwiesen. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 1104/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1958 geborene Kläger hat ausweislich seines Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung von September 1973 bis Juli 1975 in der ehemaligen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 20 KR 502/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - S 9 VJ 2/06

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Es wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26.10.2005 sowie des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2006 festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist dem Kläger wegen eines im Zusammenhang mit der Impfung vom 28.06.2001 erlitte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Juni 2019 - L 17 U 340/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 01.08.2018 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Die Ent

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Apr. 2016 - L 16 AS 203/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. März 2016 wird aufgehoben und die Rechtssache an das Sozialgericht München zurückverwiesen. Gründe I. Mit seinem am 07.03.2016 beim Sozialgericht München eingegan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - L 15 VJ 4/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 30. Mai 2012 und der Bescheid des Beklagten vom 29. Januar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2003 aufgehoben

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. März 2016 - L 15 SB 237/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 23. November 2015, Az.: S 3 SB 178/14, in Ziffer II. wird aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Kosten für die ergänzende Stellungnahme des Dr. S. vom 01.09.2

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 15 RF 32/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Dem Antragsteller steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 30.04.2015 zu. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschä

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Sept. 2015 - L 15 BL 2/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2012 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten. III

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2018 - L 19 R 930/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juni 2015 - L 15 SF 255/14 E

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 14.08.2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -entschädigun

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2015 - L 19 R 1043/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 25.10.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - L 13 R 600/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 13 R 1162/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. November 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. März 2015 - L 15 VJ 2/15 B

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Dezember 2014 wird aufgehoben. II. Die Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten des Herrn Prof. Dr. S. vom 25. Oktober 1999 werden auf die Staatskasse über

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 13 R 211/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - L 4 KR 526/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 2 SB 199/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26.10.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2014 - L 13 R 99/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 30. Januar 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Jan. 2015 - L 11 AS 870/14 B

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird verworfen. Gründe I. Die Kläger haben am 24.11.2014 (Untätigkeits-)Klage zum Sozialgericht Bayreuth (SG) erhoben. Ohne die Akten der Beklagten zur Verfügung zu haben, hat das SG am 26.1

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2014 - L 5 R 571/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. Mai 2014 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht zurückverwiesen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorenthalte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 19 R 218/10

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.03.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Okt. 2014 - L 13 R 556/09

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. April 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2015 - S 11 U 212/11

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor I. Ziffern 2, 3 und 4 des Bescheides vom 20.04.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2011 werden aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Gesundheitsstörung "komplexes regionales Schmerzsyndrom" Fol

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2015 - S 18 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14. Mai 2008 in Gestalt des Bescheides vom 16. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2015 - S 14 R 763/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger beansprucht die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1965 geborene Kläger h

Sozialgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - S 17 P 54/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Gewährung von Pflegeversicherungsleistungen nach der Pflegestufe I. Die am ...1939

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 17 U 118/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 9. März 2016 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Di

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - L 17 U 208/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 22.05.2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Bayreuth zurückverwiesen. I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juli 2017 - L 17 U 168/17 B PKH

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Auf die Beschwerden der Klägerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.05.2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Bei

Sozialgericht Würzburg Urteil, 23. Jan. 2015 - S 17 KR 460/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die mit Bescheid vom 25.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2012 durch die Beklagte vorgenommene Ablehnung der kieferorthopädischen Behandlung des Klägers nach dem KFO-Behand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - L 19 R 661/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 22.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

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Die Beteiligten werden von allen Beweisaufnahmeterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten lassen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
(1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sind auf die Beweisaufnahme die §§ 358 bis 363, 365 bis 378, 380 bis 386, 387 Abs. 1 und 2, §§ 388 bis 390, 392 bis 406 Absatz 1 bis 4, die §§ 407 bis 444, 478 bis 484 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden...
(1) Eine Behörde ist zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften nicht verpflichtet, wenn die zuständige oberste Aufsichtsbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten,...