Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 131

(1) Wird ein Verwaltungsakt oder ein Widerspruchsbescheid, der bereits vollzogen ist, aufgehoben, so kann das Gericht aussprechen, daß und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Dies ist nur zulässig, wenn die Verwaltungsstelle rechtlich dazu in der Lage und diese Frage ohne weiteres in jeder Beziehung spruchreif ist. Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, daß der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.

(2) Hält das Gericht die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten Verwaltungsakts für begründet und diese Frage in jeder Beziehung für spruchreif, so ist im Urteil die Verpflichtung auszusprechen, den beantragten Verwaltungsakt zu erlassen. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.

(3) Hält das Gericht die Unterlassung eines Verwaltungsakts für rechtswidrig, so ist im Urteil die Verpflichtung auszusprechen, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

(4) Hält das Gericht eine Wahl im Sinne des § 57b oder eine Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen ganz oder teilweise oder eine Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane für ungültig, so spricht es dies im Urteil aus und bestimmt die Folgerungen, die sich aus der Ungültigkeit ergeben.

(5) Hält das Gericht eine weitere Sachaufklärung für erforderlich, kann es, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheid aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist. Satz 1 gilt auch bei Klagen auf Verurteilung zum Erlass eines Verwaltungsakts und bei Klagen nach § 54 Abs. 4; Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Auf Antrag kann das Gericht bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Der Beschluss kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Entscheidung nach Satz 1 kann nur binnen sechs Monaten seit Eingang der Akten der Behörde bei Gericht ergehen.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 279 Verwaltungsrat und Vorstand


(1) Organe des Medizinischen Dienstes sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. (2) Der Verwaltungsrat hat1.die Satzung zu beschließen,2.den Haushaltsplan festzustellen,3.die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung zu prüfen,4.die Richtlinien fü

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 57 Rechtsbehelfe im Wahlverfahren


(1) Gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, sind nur die in dieser Vorschrift, in § 48b Absatz 3, § 48c Absatz 3 Satz 1 und in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe zulässig. (2) Die in § 48 A
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 199


(1) Vollstreckt wird 1. aus gerichtlichen Entscheidungen, soweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes kein Aufschub eintritt,2. aus einstweiligen Anordnungen,3. aus Anerkenntnissen und gerichtlichen Vergleichen,4. aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen,5

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 201


(1) Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu tausend Euro durch Beschluß androhen und nach vergeblichem
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 54


(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts oder seine Abänderung sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage zulässig

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 57b


In Angelegenheiten, die die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände oder die Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane betreffen, ist das Sozialgericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsträger od

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215 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2011 - III ZR 236/10

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 236/10 vom 8. September 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. September 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Seiters und Tombr

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2005 - IV ZR 288/03

bei uns veröffentlicht am 28.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 288/03 Verkündet am: 28. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ BG

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - L 16 AS 561/16

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Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 899/17

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Tenor I. Die Klage gegen den Versagungsbescheid vom 21. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. April 2017 wird abgewiesen. Die Klage gegen die beiden Bescheide vom 20. Juni 2017 wird abgewiesen. II. Außergericht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - L 5 KR 244/15 KL

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Sozialgericht Nürnberg Urteil, 20. März 2014 - S 1 KA 46/13

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Tatbestand Streitig ist zwischen den Beteiligten die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrages für den Vertragsarztsitz als Psychotherapeutin in der L.-Straße, B-Stadt. Die Beigela

Sozialgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2017 - S 8 AS 1421/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt Einstiegsgeld vom Beklagten zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der 19

Sozialgericht Landshut Endurteil, 28. Juli 2016 - S 11 AS 569/14

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Tenor I. Der Bescheid vom 17.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Tatb

Sozialgericht München Urteil, 24. Okt. 2014 - S 28 KA 222/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 17.01.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.02.2012 rechtswidrig war. II. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren wird für notw

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 30. Juni 2016 - S 20 SO 109/15

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Sozialgericht Augsburg Endurteil, 31. Mai 2016 - S 8 AS 378/16

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Sozialgericht München Urteil, 15. Jan. 2016 - S 20 KA 5004/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 12 KA 29/13 KL

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Jan. 2016 - L 16 AS 251/15 B

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - L 2 P 14/13

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2015 - S 8 AS 860/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - L 7 AS 260/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Juni 2015 - L 12 KA 5039/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2017 - L 8 AY 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2018 - S 8 SO 143/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. September 2017 wird aufgehoben und der Beklagte wird dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin von August 2017 bis Juli 2018 Grund

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 11 AS 47/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2017 - L 7 AS 755/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2015 - L 12 KA 16/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit Dr. A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B-Straße, B-Stadt gegen Beschwerdeausschuss Ärzte ..., vertreten durch den Vorsit

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2015 - L 12 KA 15/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2015 - L 7 AS 849/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 12 KA 5022/14 KL

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Auf die Klage wird der Beschluss des Landesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern vom 26. Februar 2014, aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag der Beigeladenen vom 21.11./18.12.2013 u

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. März 2015 - L 11 AS 875/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I und III des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Antra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 5 KR 170/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 23.01.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Jan. 2015 - L 5 KR 41/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2014 - L 2 P 80/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. November 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR fe

Sozialgericht Augsburg Urteil, 12. März 2018 - S 8 AS 95/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 21. Dezember 2017 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Leistungsanspruch der Kläger im Zeitraum September 2015 bis Februar 2016 an den Beklagten zurückver

Sozialgericht Augsburg Urteil, 03. Juli 2017 - S 8 AS 400/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor I. Die Bescheide des Beklagten vom 10. August 2016 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 7. März 2017 werden aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Leistungsanspruch der Kläger im Zeitraum von Au

Sozialgericht Würzburg Urteil, 23. Jan. 2015 - S 17 KR 460/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die mit Bescheid vom 25.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2012 durch die Beklagte vorgenommene Ablehnung der kieferorthopädischen Behandlung des Klägers nach dem KFO-Behand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - L 8 SO 206/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 02. Juli 2015 wird festgestellt, dass die Befristungen in den Bescheiden der Beklagten vom 19. März 2014, 23. März 2015 sowie 21. März 2016 jeweils in der Gestalt der Wider

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2017 - L 7 AS 571/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.07.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - L 7 AS 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 2.12.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klage auf Bewilligung alternativer Qualifizierungsmaßnahmen wird abgewiesen. III. Außergerichtliche Kosten sind nic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - L 11 AS 786/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 04.05.2012 auf Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II fü

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 18 AS 669/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 6/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Juli 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 42/14

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.10.2013 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 11.02.2011 auf Ausstellung eines Bildungsgutsche

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Juli 2014 - L 12 KA 15/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19.09.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 175/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T a t b e s t a n d :

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 15 VS 17/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) die Kosten für die Behandlung einer wehrdienstbedingten Knieschädigung mit Durola

Bundessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2019 - B 13 R 25/18 B

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2018 - B 9 V 16/18 B

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 aufgehoben, soweit auf die Anschlussberufung des Klägers die Verurteilung der Beklagte

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Kl

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Mai 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - B 11 AL 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerich

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2018 - L 4 AS 609/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

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In Angelegenheiten, die die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände oder die Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane betreffen, ist das Sozialgericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsträger oder der Verband...