Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 133

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Bei Urteilen, die nicht auf Grund mündlicher Verhandlung ergehen, wird die Verkündung durch Zustellung ersetzt. Dies gilt für die Verkündung von Beschlüssen entsprechend.

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published on 21/07/2016 00:00

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2015, berichtigt mit Beschluss vom 27. Mai 2015, wird abgeändert und der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheids vom 12. Oktober 2012 in der Gestalt des
published on 06/06/2016 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg - S 13 AS 896/15 - vom 13.04.2016 wird zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. Gründe Das Sozial
published on 23/06/2015 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.04.2015 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Gewährung ei
published on 25/09/2014 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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