Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 69
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Beteiligte am Verfahren sind
1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28/03/2017 12:54
Eine Schwerbehinderteneigenschaft muss dem Arbeitgeber gegenüber nicht nachgewiesen werden, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsOrdentliche Kündigung
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published on 10/02/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 37/10 Verkündet am: 10. Februar 2011 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 204 Abs.
published on 31/03/2015 00:00
Tenor
Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen des Gerichtstermins am 28.11.2014.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung (für Verdienstausfall und Fahrtkosten) nach dem J
published on 20/02/2018 00:00
Tenor
I. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2017 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum vom 09.05.2017 bis 15.05.2017 zu bewilligen.
I
published on 24/04/2015 00:00
Tenor
I. Der Überleitungsbescheid des Beklagten vom 20.12.2012 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 13.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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