Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 98

Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17, 17a und 17b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a


(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17


(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht w

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17b


(1) Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen. (2) Wird ein Rechtsstreit an ein anderes

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67 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2009 - Xa ARZ 409/08

bei uns veröffentlicht am 03.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Xa ARZ 409/08 vom 3. Februar 2009 in dem Rechtsstreit Der Xa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Februar 2009 durch die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Lem

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Nov. 2016 - L 11 AS 672/16 ER

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschut

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2016 - L 11 AS 725/16 B

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.08.2016 - S 10 AS 920/16 ER - wird verworfen. Gründe I. Einen zum Sozialgericht Nürnberg (SG) gestellten Antrag auf einstweiligen Rech

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - L 11 AS 615/16 B

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 23.08.2016 - S 52 AS 1892/16 - wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehn

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - L 11 AS 611/16 B

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 23.08.2016 - S 52 AS 1883/16 ER - wird zurückgewiesen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - L 11 AS 610/16 B

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 30.05.2016 - S 16 AS 1173/16 - wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehn

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - L 11 AS 609/16 B

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 30.05.2016 - S 16 AS 1151/16 ER - wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgel

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. März 2014 - L 11 AS 163/14 B

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Gründe I. Am 24.10.2011 hat die Klägerin Klage zum Sozialgericht Bayreuth erhoben und mit Schreiben vom 12.11.2013 beantragt, den Rechtsstreit an das Sozialgericht Detmold zu verweisen. Die Klägerin war im Sommer 2012 nach A-Stad

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Dez. 2017 - L 7 SF 294/17 E

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 02.11.2017, Az.: S 48 SF 439/17 E wird aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht München zurückverwiesen. Gründe I. Mit Beschluss vom 08.08.2015, L 7

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Feb. 2019 - L 1 SV 6/19 E

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor Die Vollstreckungsabwehrklage der Klägerin vom 25. September 2018 gegen die Gerichtskostenfeststellung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Oktober 2016 (Verfahren Az.: L 14 R 5102/16 B ER; L 14 R 5103/16 B ER) wird an d

Sozialgericht Augsburg Urteil, 20. Nov. 2017 - S 8 AS 794/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Nachzahlung unterbliebener Sozialleistungen und Schadensersatz im Wege eines Amts

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Aug. 2016 - L 11 AS 509/16 B

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12.07.2016 - S 55 AS 1489/16 ER - wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Aug. 2016 - L 11 AS 507/16 B

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12.07.2016 - S 55 AS 1483/16 ER - wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Dez. 2015 - L 11 AS 775/15 ER

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 02.11.2015 wird an das Sozialgericht Würzburg verwiesen. Gründe I. Streitig ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Bezug auf den Erlass bzw. di

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - L 11 AS 852/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: instanzielle Zuständigkeit Unzulässige Berufung Verweisung Wiederaufnahme des Verfahrens Wiederaufnahmeklage Titel: Normenkette: Leitsatz: In

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - L 11 AS 851/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: instanzielle Zuständigkeit Verweisung Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit Wiederaufnahme des Verfahrens Wiederaufnahmeklage Titel: Normenket

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 212/14

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 01.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für b

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - L 14 R 775/15 B

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 24.09.2015 wird verworfen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. Gründe I. Die Beschwerdefüh

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2015 - S 6 R 910/15 RG

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 24. September 2015 - S 6 R 394/14 - wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen den Beschluss der Kammer vom 2

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 24. Sept. 2015 - S 6 R 394/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Das Sozialgericht Würzburg erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Sozialgericht Dortmund. II. Die beim Sozialgericht Würzburg entstandenen Kosten sind Teil der beim S

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 19 R 607/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 09.08.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 12. Apr. 2017 - Vf. 5-VI-16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen – den Verw

Sozialgericht München Beschluss, 17. März 2017 - S 46 EG 21/17 ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das Sozialgericht München erklärt sich für unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Bundessozialgericht. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren gegen die Rückfor

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Jan. 2019 - L 8 AS 251/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stralsund vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem einstweiligen Rechtssch

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Mai 2018 - L 4 AS 21/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Zeit ab dem 1. März 2018 sachlich unzuständig und verweist das Verfahren insoweit an das Sozialgericht Dessau-Roßlau. Die Beschwerde gegen de

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Apr. 2018 - B 11 SF 4/18 S

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Das Sozialgericht Berlin wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Feb. 2018 - S 4 SV 474/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig.Der Rechtsstreit wird an das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe verwiesen. Gründe  1 Die Antragsteller begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen n

Bundessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - B 2 U 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. September 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung gegen den Besche

Sozialgericht Reutlingen Beschluss, 28. Dez. 2017 - S 1 KR 2858/17 ER

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird als unzulässig verworfen.2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe   I. 1 Mit ihrem am 28.11.2017 beim Sozialgericht Reutlingen (SG) gestel

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Nov. 2017 - B 10 ÜG 1/17 KL

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Der Rechtsstreit wird an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Georg-Wilhelm-Straße 1, 29223 Celle, verwiesen.

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 17. März 2017 - S 11 AS 3642/16 ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das Sozialgericht Magdeburg erklärt sich für den Antrag auf Zwangsvollstreckung vom 22. Februar 2017 und den hierzu gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sachlich unzuständig und verweist die Zwangsvollstreckungssache

Sozialgericht Speyer Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 KR 770/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.837,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt 23 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand 1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Mai 2016 - L 7 SO 661/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 5. Februar 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren w

Bundessozialgericht Urteil, 26. Apr. 2016 - B 2 U 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juli 2014 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 20. Juli 2009 wegen Unzulässigkeit ab

Sozialgericht Dortmund Urteil, 11. Sept. 2015 - S 34 R 934/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Paketfahrer für die Beigeladene vom 01.03.2013 bis 28.02.2014 aufgrund einer ab

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Sept. 2015 - B 11 AL 34/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Juli 2015 - L 10 U 2233/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.04.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.Der Streitwert wird auf 5.274,83 EUR f

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 500/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im Streit ist ein Anspruch

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 08. Mai 2015 - S 43 AS 697/15

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Das Sozialgericht Magdeburg erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird dem Bundessozialgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über Leistungen zur Siche

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Mai 2015 - L 5 KR 22/12 KL

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Klägerin an das Sozialgericht Oldenburg verwiesen. 1Gründe: 2Der Senat entscheidet gemäß § 98 SGG, der hinsichtlich der instanziellen Zuständigkeit entsprechend anwendbar ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladew

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Mai 2015 - L 5 SV 23/14 KL

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Klägerin an das Sozialgericht Darmstadt verwiesen. 1Gründe: 2Der Senat entscheidet gemäß § 98 SGG, der hinsichtlich der instanziellen Zuständigkeit entsprechend anwendbar ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladew

Landessozialgericht NRW Beschluss, 30. März 2015 - L 11 KA 94/14 B ER und L 11 KA 13/15 ER

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.09.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt. Das Verfahren L 11

Bundessozialgericht Beschluss, 17. März 2015 - B 3 P 1/15 S, B 3 P 1/15 B

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2014 Prozesskoste

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2014 - L 14 R 288/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 10.02.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfah

Sozialgericht Detmold Beschluss, 24. Juli 2014 - S 2 SO 151/14 ER

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Das Sozialgericht Detmold erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Zweigertstraße 54, 45130 Essen, als erstinstanzliches Gericht der Hauptsache aus § 29 Abs.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 4 AS 72/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Halle Beschluss, 23. Nov. 2012 - S 10 AL 155/12

bei uns veröffentlicht am 23.11.2012

Tenor Das Sozialgericht Halle erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Sozialgericht Konstanz zurückverwiesen. Das Bundessozialgericht wird zur Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialge

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(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2)...
(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2)...
(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2)...
(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2)...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen. (2) Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...