Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 103

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 103
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

21/09/2017 16:12

Fehlt einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, Entscheidungen abzuwehren, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Gegen das Urteil eines Landessozialgerichts und gegen den Beschluss nach § 55a Absatz 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundessozialgericht nur zu, wenn sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts oder in dem Beschluß des Bu
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
841 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 14/08/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZA 2/08 vom 14. August 2008 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 45 189 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ATOZ GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3;
published on 09/01/2017 00:00

Tenor Die Ablehnungsanträge gegen den Richter am Landessozialgericht H. wegen Besorgnis der Befangenheit werden abgelehnt. Gründe I. Vorliegend ist über die Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit na
published on 15/12/2016 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen. Gründe Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Kostenbeamtin in einem Verfahren nach § 197 a So
published on 18/11/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts München vom 12.07.2016, Aktenzeichen S 52 AS 326/13 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.