Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 66

(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur dann zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 67 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.

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Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 84


(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzur
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 67


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stelle

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187 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 24/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 24/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 22/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 22/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Öffentliche Bekanntmachung EnWG § 73 Abs. 1a Zu den Anforderungen an eine die Zustellung

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2019 - III ZR 4/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 4/18 Verkündet am: 11. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 81

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2002 - V ZB 36/01

bei uns veröffentlicht am 02.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 36/01 vom 2. Mai 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 45 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2 a) Für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 833/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 717/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 09.07.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist im Rahmen des e

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 142/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.06.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2016 - L 18 AS 639/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20. April 2016, S 13 AS 980/15, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 899/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Versagungsbescheid vom 21. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. April 2017 wird abgewiesen. Die Klage gegen die beiden Bescheide vom 20. Juni 2017 wird abgewiesen. II. Außergericht

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2018 - AN 14 S 18.50697

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. September 2018 betreffend die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. September 2018 wird angeordnet. 2. Die Antra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2019 - L 5 KR 94/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.01.2018 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 22.05.2017 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 28.09.2017 verurteil

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 15 SB 106/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Sozialgericht Augsburg Urteil, 20. Nov. 2017 - S 8 AS 794/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Nachzahlung unterbliebener Sozialleistungen und Schadensersatz im Wege eines Amts

Sozialgericht Landshut Beschluss, 16. Aug. 2016 - S 11 AY 64/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 13.07.2016 bis zum 31.08.2016, für Juli

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Mai 2019 - L 8 AY 19/19 NZB

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen. II. Es wird festgestellt, dass die Berufung gegen das U

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 01. Dez. 2015 - S 8 AS 1280/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Eingliede

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Nov. 2015 - L 7 AS 736/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 341/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 118/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - L 7 AS 632/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Gründe Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter M. a. ..., vertreten durch den Geschäftsführer, Am K. ..., M. - - - Beklagter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Mai 2015 - L 11 AS 873/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter ..., vertreten durch den Geschäftsführer, Sch-gasse ..., W. - - - Beklagter und Berufungsbeklagte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. März 2015 - L 12 KA 68/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 762/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 761/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 163/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 253/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Nov. 2014 - L 2 U 484/11

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 15. September 2011 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter Abänderung der Bescheide vom 16. Februar 2009, 29. Juli 2009

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Juni 2018 - L 11 AS 363/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.03.2018 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskos

Sozialgericht Augsburg Urteil, 23. Apr. 2015 - S 7 AL 229/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Mit der Klage begehrt der Kläger die Auszahlung von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzb

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 81/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit sämtlicher Sanktionsbescheide, die der Beklagte

Sozialgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2018 - S 6 KR 537/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 22. Mai 2017 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 28. September 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 14 AS 126/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „gerichtliche Festsetzung Umzugs- und Renovierungskosten“

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 340/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 117/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 18 AS 118/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 118/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - L 5 KR 440/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung. III.

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 14. Dez. 2017 - S 5 AY 20/17 ER

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 06.12.2017 wird abgelehnt. III. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2017 - L 10 AL 73/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.12.2016 - S 7 AL 104/14 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 19 R 185/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 11.02.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 11.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2014 aufgehoben. II. Die B

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Apr. 2017 - L 11 AS 842/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.06.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 02. Okt. 2018 - S 38 KA 301/16

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 12.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über das Korrekturbegehren der Klägerin auf sachlich-rechnerische Richtigstellung we

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2014 - L 10 AL 136/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.04.2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - L 11 AS 839/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.10.2016 wird verworfen, soweit sie den Bescheid vom 13.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.08.2014 (höherer Strombeda

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 734/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Okt. 2014 - L 7 AS 663/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 735/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 180/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Juli 2014 - L 12 KA 16/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 19.09.2013 (Az.: S 43 KA 1491/11) sowie der Bescheid des Beklagten vom 17.11.2011 (Az.: 126/11) aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigelad

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. März 2017 - L 11 AS 90/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 19.12.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Zahlung von Leis

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 11 AS 293/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist eine monat

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(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die...