Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 110
Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung und teilt sie den Beteiligten in der Regel zwei Wochen vorher mit. Die Beteiligten sind darauf hinzuweisen, daß im Falle ihres Ausbleibens nach Lage der Akten entschieden werden kann.
(2) Das Gericht kann Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.
(3) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
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Strafprozeßordnung - StPO | § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.
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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - L 16 AS 513/17
bei uns veröffentlicht am 20.09.2017
Tenor
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbes
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 205/15
bei uns veröffentlicht am 22.11.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. August 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen.
III.
Die Revision wird nicht zugel
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 15 SB 207/15
bei uns veröffentlicht am 11.10.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zug
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Apr. 2019 - L 4 KR 215/17
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. März 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zuge
Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. März 2018 - S 8 AS 66/18
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist im Wege eines Überprüfungsantrags die Höhe der laufenden Leistungen zur Sic
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 3 U 385/14
bei uns veröffentlicht am 24.05.2016
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 15 VK 12/13
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2016 - L 15 SB 97/15
bei uns veröffentlicht am 21.07.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2015, berichtigt mit Beschluss vom 27. Mai 2015, wird abgeändert und der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheids vom 12. Oktober 2012 in der Gestalt des
Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2017 - S 8 AS 1021/17
bei uns veröffentlicht am 13.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung.
Die 1963 geborene Klägerin erhält -
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - L 15 VK 4/15
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 23. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2018 - S 8 SO 143/17
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. September 2017 wird aufgehoben und der Beklagte wird dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin von August 2017 bis Juli 2018 Grund
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13
bei uns veröffentlicht am 23.06.2015
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 8. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.
Die Revision wi
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2014 - L 3 SB 45/14
bei uns veröffentlicht am 04.09.2014
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelasse
Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Dez. 2014 - S 3 R 405/14
bei uns veröffentlicht am 18.12.2014
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere 803,04 Euro zu erstatten.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Der Streitwert wird auf 803,04 Euro festgesetzt.
Tatbestan
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 3 SB 94/14
bei uns veröffentlicht am 18.11.2014
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. April 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 15. Dez. 2014 - S 8 U 276/14
bei uns veröffentlicht am 15.12.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Streitig ist ein Anspruch auf Schwerverletztenzulage.
Der 1965 geborene Kläger kam am 27. Juli
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juni 2017 - L 4 KR 399/14
bei uns veröffentlicht am 20.06.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 1. August 2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 18. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1. Juni
Sozialgericht Augsburg Urteil, 03. Juli 2017 - S 8 AS 400/17
bei uns veröffentlicht am 03.07.2017
Tenor
I. Die Bescheide des Beklagten vom 10. August 2016 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 7. März 2017 werden aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Leistungsanspruch der Kläger im Zeitraum von Au
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - L 4 KR 395/14
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 01.08.2014 aufgehoben.
II. Die Klage gegen den Bescheid vom 20.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.07.2012 wird abgewies
Sozialgericht Augsburg Urteil, 19. Juli 2017 - S 8 AS 484/17
bei uns veröffentlicht am 19.07.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Kläger begehren im Wege der Untätigkeitsklage eine Entscheidung über ihren Widerspruch gegen die Able
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2018 - L 15 BL 6/17
bei uns veröffentlicht am 20.12.2018
Tenor
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgericht Regensburg vom 10. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zuge
Sozialgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2017 - S 8 AS 416/17
bei uns veröffentlicht am 08.05.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten eines Vorverfahrens wegen der Rückforderung seines Arbeitsl
Sozialgericht Nürnberg Urteil, 30. Mai 2017 - S 21 P 29/17
bei uns veröffentlicht am 30.05.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für einen Hausnotruf von der Beklagten.
Der Kläger ist
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 7/13
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 6/13
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 6/12
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbest
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 5/13
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
I.
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 7. März 2013 und der Bescheid vom 10. Mai 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. Juli 2004 werden insoweit abgeändert, als der Beklagte verpflichtet wird, übe
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - L 15 VK 3/13
bei uns veröffentlicht am 25.09.2014
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Sozialgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2014 - S 8 U 296/14
bei uns veröffentlicht am 15.12.2014
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Streitig sind die Rücknahme und das "Einfrieren" verschiedener Leistungen wegen eines Unfalls.
De
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Mai 2014 - L 11 AS 359/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 22.05.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 10.04.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Der Antragsteller bezog
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - L 4 KR 257/16
bei uns veröffentlicht am 15.03.2018
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27.04.2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Nov. 2018 - L 8 AS 354/16
bei uns veröffentlicht am 29.11.2018
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B-Stadt vom 14. April 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen
Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2018 - B 9 V 22/18 B
bei uns veröffentlicht am 28.09.2018
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. April 2018 Prozesskostenhilfe zu bew
Bundessozialgericht Beschluss, 13. Juli 2018 - B 9 V 19/18 B
bei uns veröffentlicht am 13.07.2018
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2018 einen Notanwalt beizuordnen und Pro
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2018 - L 4 AS 886/17 NZB
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
1
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2018 - L 4 AS 885/17 NZB
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
1
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Mai 2018 - L 4 AS 35/18 NZB
bei uns veröffentlicht am 25.05.2018
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Gründe
I.
1
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (SG) und die Durchführun
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 7 SO 2541/17
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren um Sozial
Bundessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - B 14 AS 195/17 B
bei uns veröffentlicht am 07.12.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Dezember 2016 aufgehoben.
Bundessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2017 - B 13 R 153/17 B
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2017 wird als unzulässig verworfen.
Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 64/17 B
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
Tenor
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2017 aufgehoben.
Bundessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - B 8 SO 15/16 B
bei uns veröffentlicht am 12.05.2017
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Mai 2017 - L 6 U 207/17
bei uns veröffentlicht am 04.05.2017
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Die Klägerin begehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2017 - L 7 VE 12/15
bei uns veröffentlicht am 22.03.2017
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Juli 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Beteiligten str
Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 2/16 R
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 4 AS 57/15 R
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2017 - B 8 SO 74/15 B
bei uns veröffentlicht am 06.02.2017
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. März 2015 wird als unzulässig verworfen.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Jan. 2017 - L 1 R 70/16
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 1. April 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelass
Bundessozialgericht Beschluss, 23. Dez. 2016 - B 10 ÜG 25/16 B
bei uns veröffentlicht am 23.12.2016
Tenor
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2016 - L 6 AS 158/12
bei uns veröffentlicht am 12.12.2016
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 20. September 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand