Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 87

(1) Die Klage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem seit dem Tag der letzten Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind.

(2) Hat ein Vorverfahren stattgefunden, so beginnt die Frist mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.

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Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 85


(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörd
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Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 85


(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörd

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188 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 833/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 650/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht München Endurteil, 22. Juni 2016 - S 11 R 1211/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung der vol

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 10. März 2016 - S 11 KR 610/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.12.2015 verurteilt, an den Kläger Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 20.10.2014 hinaus bis zum 05.0

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 01. Aug. 2016 - S 11 KR 186/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte berechtigt ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kran

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2016 - L 12 KA 162/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten der Berufungsverfahren, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 8), 11) und 12).

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Jan. 2017 - S 11 AS 1379/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 21. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. November 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Beruf

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 30. Sept. 2016 - S 8 AS 822/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2015 - S 11 KR 507/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Streitwert wird auf 300,25 Euro festgesetzt. IV. Die Berufung wird zugelassen. Gründe

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 27. Apr. 2015 - S 4 U 14/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2015 - S 29 KR 697/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 4. August 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet der Klägerin aufgrund des Eintritts der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 S

Sozialgericht Augsburg Urteil, 11. Mai 2016 - S 18 R 685/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juni 2015 verurteilt, an den Kläger Übergangsgeld für die Zeit der Rehabilitationsleistung vom 4. Februar 2015 bis z

Sozialgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - S 44 KR 1273/13

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2013 verurteilt, der Klägerin einen Akustikschalter „AS 1 pro“ als Sachleistung zu gewähren.

Sozialgericht München Endurteil, 10. Mai 2016 - S 37 EG 90/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 22.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.07.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Würzburg Urteil, 10. März 2016 - S 11 KR 427/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 03.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.08.2015 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Belastungsgrenze des Klägers für das Jahr 2014 1 vom Hundert der jährlichen Br

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 26. Jan. 2017 - S 11 KR 138/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 04.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2013 verurteilt, den Kläger mit einem kontinuierlichen Glukosemonitoring-System (Dexcom G4 bzw. G5 Starterset)

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Juni 2018 - S 11 R 421/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 23.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 01.09.2015 Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 16. Sept. 2015 - S 11 KR 69/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 963,24 € festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist noch stre

Sozialgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - S 15 R 1125/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 16.08.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.08.2013 unbefristet eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsu

Sozialgericht München Urteil, 23. Sept. 2015 - S 33 U 572/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.11.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.09.2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - S 1 KA 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Streitwert wird auf 134.982,39 Euro festgesetzt. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - L 2 P 27/10 KL

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Schiedsspruch der Beklagten vom 08.03.2010 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 29.12.2009 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 163/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 2 U 448/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts München vom 28.09.2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2006 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.0

Sozialgericht München Urteil, 23. März 2018 - S 46 EG 109/16 BG

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juli 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Oktober 2016 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.01.2015 bis 03.04.2015 Betreuung Geld zu gewähren. Im Übr

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2015 - S 18 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14. Mai 2008 in Gestalt des Bescheides vom 16. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht München Urteil, 25. Nov. 2015 - S 33 U 183/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 05.10.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.02.2011 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Stre

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 28. Feb. 2018 - S 13 R 1364/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 13. Oktober 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streit

Sozialgericht München Urteil, 18. Mai 2015 - S 8 EG 1/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2013 verurteilt, dem Kläger für seinen am 03.07.2012 geborenen Sohn B. im zehnten und elften Lebensmonat (=

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - S 29 KR 1177/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden der Klägerin nicht erstattet. Tatbestand I. 1. Die Klägerin begehrt im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 SGB V die Übernahme der Kos

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. März 2015 - S 3 R 629/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 30.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.06.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligt

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 22. Sept. 2017 - S 11 R 869/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 01.12.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.04.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Strittig ist

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 20. Juli 2016 - S 16 R 674/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreites sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Kurierfa

Sozialgericht Augsburg Urteil, 23. Apr. 2015 - S 7 AL 229/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Mit der Klage begehrt der Kläger die Auszahlung von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzb

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 19. Jan. 2016 - S 4 R 770/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.07.2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat der Klägerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Kosten z

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 16. Aug. 2017 - S 17 AS 642/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2016 betreffend die Feststellung einer Minderung des Arbeitslosengeldes II der Klägerin im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.08.2016 wird aufgehoben.

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 12. Juli 2017 - S 11 R 569/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 19.08.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin

Sozialgericht München Urteil, 15. Apr. 2015 - S 11 SB 156/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 11.6.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 24.1.2014 wird abgewiesen. II. Der Beklagte erstattet dem Kläger 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten. Ta

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 20. Okt. 2016 - S 4 U 114/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 9. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. März 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 08. Juni 2017 - S 16 R 258/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob 6.234,57 Euro, um die der Erstattungsbetrag einer Beitragserst

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 23. Juni 2016 - S 29 KR 1427/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. Oktober 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 23. März 2015 hi

Sozialgericht Würzburg Urteil, 28. Sept. 2016 - S 16 AS 220/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 22.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Mit der vorlie

Sozialgericht München Endurteil, 06. Dez. 2018 - S 33 U 542/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten vorliegend über die Anerkennung eines Ereignisses vom 31.01.2017 als Arbeitsunfall

Sozialgericht München Endurteil, 13. Juli 2016 - S 11 R 2481/12

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 23.07.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.11.2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger beg

Sozialgericht München Urteil, 02. Nov. 2016 - S 11 R 1953/13

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 14.09.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 02.08.2013 entsprechend ihrem Anerkenntnis verurteilt, die Nachforderung aus der Betriebsprüfung für den Zeitraum 01

Sozialgericht München Urteil, 02. Okt. 2018 - S 38 KA 301/16

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 12.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über das Korrekturbegehren der Klägerin auf sachlich-rechnerische Richtigstellung we

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juni 2017 - L 7 AS 85/16

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Auf die Berufungen wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Januar 2016 abgeändert und der Beklagte verpflichtet, den Antrag vom 6.2.2015 auf Bewilligung von SGB II-Leistungen für die Zeit von 2000 bis 2008 zu verb

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 11. Apr. 2016 - S 11 R 2357/14

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 08.09.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die

Sozialgericht München Urteil, 19. Nov. 2014 - S 11 R 912/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.11.2002 und 15.4.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.1.2004 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

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(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die...
(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die...